Selbständiger im Nebenberuf: nebentätige Selbstständigekeit

Hallo Leute,

habe mal eine Frage in Bezug auf eine Nebentätige Selbstständigkeit:

Ich bin bei einem Versicherungsmakler im Angestelltenverhältnis.
An Branchensoftware gibt es auf dem Markt entweder nur einfache Programme, die nur Teilweise unsere Bedürfnisse erfassen oder total Umfangreiche Programme, für die man ein 6-jähriges Studium braucht um sie einigermaßen bedienen zu können, die dann auch viel zu teuer sind.

Lange Rede kurzer Sinn, ich habe kurzerhand ein Programm geschrieben, was alles das Abdeckt, was wir brauchen und nutzen - nicht mehr und auch nicht weniger. Quasi maßgeschneidert für unabhängige Maklerbüros. Dafür stelle ich meinem Arbeitgeber neben meinem Gehalt eine monatliche separate Rechnung.

Das Programm kam so gut bei meinem Arbeitgeber an, sodass ich nun überlege das ganze auch bei anderen Maklerbüros vorzustellen bzw. zu vermarkten.

Ich habe also ein Gewerbe entsprechend bereits angemeldet, habe aber nach wie vor "nur" meinen Arbeitgeber als einzigen Abnehmer.

Jetzt hat mein Arbeitgeber jedoch bedenken, mir diese separate Rechnung zu bezahlen, da das aus sicht des Finanzamtes als Betrügerische Maßnahme in Richtung sozialabgabenbetrug aussehen könnte, da ich ja auch noch Gehalt bekomme. Er möchte mir lieber das Geld in meine Lohnabrechnung verpacken, was aus meiner sicht gleich zwei Nachteile mit sich bringt:

1.) Ich erhalte weniger für mein Programm, weil das ganze als Gehalt über die Sozialabgaben läuft. (Als Kleinunternehmer sind meine Einnahmen Umsatzsteuerfrei, solang ich unterhalb der entsprechenden Grenze bleibe)

2.) Ich Habe die Einnahmen von meiner Selbstständigkeit und meiner Festanstellung nicht mehr deutlich getrennt voneinander, was aus Sicht des Finanzamtes wiederum für Verwirrung sorgen könnte.

Meine Frage lautet also:
Wie doumentiere ich bzw. reiche ich das ganz nun legal und richtig beim Finanzamt ein?

Ich hoffe man konnte meinen Ausführungen einigermaßen folgen.

Selbständiger im Nebenberuf

Vielen Dank für Eure Meinungen und Besten Gruß

  1. "Als Kleinunternehmer sind meine Einnahmen Umsatzsteuerfrei, solang ich unterhalb der entsprechenden Grenze bleibe"

    auch, wenn du 120.000 / Jahr in deinem festen Job verdienst? Kann ich ehrlich gesagt nicht ganz glauben....

    1. "Als Kleinunternehmer sind meine Einnahmen Umsatzsteuerfrei, solang ich unterhalb der entsprechenden Grenze bleibe"

      auch, wenn du 120.000 / Jahr in deinem festen Job verdienst? Kann ich ehrlich gesagt nicht ganz glauben....

      Umsatzsteuerfrei kann gut sein - Einkommensteuerfrei wohlkaum.

      1. "Als Kleinunternehmer sind meine Einnahmen Umsatzsteuerfrei, solang ich unterhalb der entsprechenden Grenze bleibe"

        auch, wenn du 120.000 / Jahr in deinem festen Job verdienst? Kann ich ehrlich gesagt nicht ganz glauben....

        Umsatzsteuerfrei kann gut sein - Einkommensteuerfrei wohlkaum.

        Richtig, ich hatte mich verlesen. Umsatzsteuerbefreit, ja, aber Steuern wird er, auch als Kleinunternehmer, trotzdem zahlen müssen, wenn er einen Vollzeitjob hat, in dem er soundsoviel verdient.

    2. auch, wenn du 120.000 / Jahr in deinem festen Job verdienst? Kann ich ehrlich gesagt nicht ganz glauben....

      Achja, und wenn Frau Merkel sich was neues Ausdenkt, stimmt das alles auch nicht mehr.

      Das ist wieder eine absolut typsiche Antwort die man hier abbekommt.
      Und was ist wenn das oder das passiert? Oder wenn die Bedingungen ganz anders kommen?

      Nimmt doch einfach mal die Aussagen des Posters als Fakt hin.
      Wenn das dann nicht stimmt, ist das doch mein Problem.

      Bei mir ist also Fakt, ich hätte es gerne, dass das Einkommen durch meine nebentätigkeit vom einkommen meines Angestelltenverhältnisses getrennt ist.

      Um mehr geht´s doch garnicht.

      Ist das möglich, oder muss ich bzw. meine Arbeitgeber da Seitens des Finanzamtes mit Komplikationen Rechnen?

      DANKE

      PS: Bitte nehm´s nicht persönlich, aber hier gibt es andauern irgendwelche Schlaumischlümpfe die scheinbar nur mal was schreiben wollen und sich dazu mal ein völlig anderes Szenario ausdenken, was absolut nichts mehr mit der Fragestellung an sich zu tun hat. Ob das immer schlau ist was hier gefragt wird oder der Lösungsansatz Sinnvoll ist, sei einfach mal dahingestellt.

      cu

      1. Hi!

        auch, wenn du 120.000 / Jahr in deinem festen Job verdienst? Kann ich ehrlich gesagt nicht ganz glauben....
        Achja, und wenn Frau Merkel sich was neues Ausdenkt, stimmt das alles auch nicht mehr.
        Das ist wieder eine absolut typsiche Antwort die man hier abbekommt.

        Meine Güte, nimm es doch einfach gelassen hin, wenn andere Leute auch mal unwissend sind. Wenn du gleich aufbraust und ihnen schräg kommst, gefährdet das auch deine Antwortchancen, wenn man gleich beim kleinsten Fehltritt von dir abgewatscht zu werden fürchten muss.

        Bei mir ist also Fakt, ich hätte es gerne, dass das Einkommen durch meine nebentätigkeit vom einkommen meines Angestelltenverhältnisses getrennt ist.
        Ist das möglich, oder muss ich bzw. meine Arbeitgeber da Seitens des Finanzamtes mit Komplikationen Rechnen?

        Einen Einwand hat schon dein Arbeitgeber geäußert. Du hast dich ja bereits gewerblich angemeldet, hast spätestens daraufhin eine Steuernummer bekommen und bist nun als Kunde des Finanzamts berechtigt, von denen Auskünfte zu bekommen. Und wenn sie dir das sogar schriftlich antworten, dann kannst du dich auch darauf stützen, wenn sie letzlich doch anders entscheiden. Frag sie freundlich zu deinem Sachverhalt, denn sie müssen das für deinen Fall wissen. Außerdem bist du bei der IHK zwangvermitgliedet worden, auch die kannst du fragen. Beide Stellen sind in der Regel kompetenter, denn hier hab ich schon lange keinen Steuerberater mehr antworten sehen.

        Lo!

        1. Beide Stellen sind in der Regel kompetenter, denn hier hab ich schon lange keinen Steuerberater mehr antworten sehen.

          Das ist doch mal n Prima Vorschlag. Werde ich dann morgen gleich mal angehen.

          PS: Ich hab´s doch net bös gemeint und das auch in meinem ersten PS nochmal extra erwähnt. Wenn man jedoch andauernd solche Antworten bekommt, nervt´s irgendwann mal.

          Danke nochmal für dien Tipp

      2. Hallo,
        auf den emotionalen Unsinn gehe ich jetzt mal nicht ein.

        Bei mir ist also Fakt, ich hätte es gerne, dass das Einkommen durch meine nebentätigkeit vom einkommen meines Angestelltenverhältnisses getrennt ist.

        Das ist ja schön und gut, hatte ich auch mal ein paar Jahre. Trotzdem zum Mitschreiben: du WIRST Steuern zahlen müssen auf dein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, auch wenn du Kleinunternehmer bist. Das liegt daran, dass der BETRAG aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Arbeit versteuert wird. Du wirst also keine Steuern sparen, so wie du es hier beschrieben hast.

        Glaub's mir einfach. Auch wenn es miesepetrig wirkt.

        1. Moin!

          Bei mir ist also Fakt, ich hätte es gerne, dass das Einkommen durch meine nebentätigkeit vom einkommen meines Angestelltenverhältnisses getrennt ist.

          Das ist ja schön und gut, hatte ich auch mal ein paar Jahre. Trotzdem zum Mitschreiben: du WIRST Steuern zahlen müssen auf dein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, auch wenn du Kleinunternehmer bist. Das liegt daran, dass der BETRAG aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Arbeit versteuert wird. Du wirst also keine Steuern sparen, so wie du es hier beschrieben hast.

          Glaub's mir einfach. Auch wenn es miesepetrig wirkt.

          Stimmt schon: Einkommen wird vom Finanzamt in jedem Fall addiert, egal aus welcher Quelle es stammt. Und es ist für dich als Unternehmer egal, ob du Umsatzsteuer abführst, oder nicht. Netto soll bei dir dasselbe rauskommen, also schreibst du entweder eine Rechnung ohne Umsatzsteuer, und dein Kunde kann keine Vorsteuer gegenrechnen, oder du schreibst über denselben Nettobetrag eine Rechnung plus die Umsatzsteuer, dann rechnet dein Kunde Vorsteuer dagegen und zahlt effektiv denselben Betrag an dich.

          Der Unterschied liegt ausschließlich bei dir als Unternehmer: Kleinunternehmer berechnen nicht nur keine Umsatzsteuer, sie können auch keine Vorsteuer gegenrechnen, also sämtliche Anschaffungen müssen dann immer brutto bezahlt werden und kosten entsprechend viel. Dafür als Gegenleistung müssen sie keine Vorsteuervoranmeldung abgeben.

          Der Sparvorteil der Umsatzsteuer in der Rechnung entsteht, wenn auch Kosten gegengerechnet werden gegen die Einnahmen, weil dann alle Ausgaben nur noch mit dem Nettobetrag zu Buche schlagen.

          Das Gesamteinkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit wird dann Steuergrundlage. D.h. wenn dein Arbeitgeber dir unter dem Strich 1000 Euro zukommen lassen will, dann zahlt er das entweder als Nettosumme (oder Netto-für-Brutto im Kleinunternehmerfall) aufgrund deiner Rechnung, oder er zahlt dir das Geld als Gehaltsbonus.

          Klar: Gehaltsboni sind nicht nur mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern (der ergibt sich aus deinen Bruttoeinnahmen), sondern es fallen auch noch Sozialabgaben an. Von den tausend Euro deiner Rechnung geht nix dergleichen ab. Aber das sind ja auch keine Steuern.

          Aber weil es Sozialabgaben sind, hat dein Chef jetzt die Bedenken, denn effektiv hast du als Angestellter in Vollzeit noch einen Nebenjob gleichartiger Ausrichtung im selben Unternehmen für die Erstellung dieser Software. Rein aus urheberrechtlicher Sicht gehört die Software nämlich deinem Chef, weil du sie in Erledigung deiner Werktätigkeit geschaffen hast. Lies mal die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitnehmererfinderrecht. Nur wenn dein Chef auf die Wahrnehmung seiner Rechte durch Erklärung dir gegenüber verzichtet, kannst du die Software überhaupt regulär selbst vermarkten.

          - Sven Rautenberg

          1. ... Rein aus urheberrechtlicher Sicht gehört die Software nämlich deinem Chef, weil du sie in Erledigung deiner Werktätigkeit geschaffen hast. Lies mal die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitnehmererfinderrecht. Nur wenn dein Chef auf die Wahrnehmung seiner Rechte durch Erklärung dir gegenüber verzichtet, kannst du die Software überhaupt regulär selbst vermarkten.

            Das ist nicht ganz richtig - kann mich auch nicht erinnern erzählt zu haben, dass ich das Programm während meines angestelltenverhältnisses bzw. während meiner Arbeitszeit programmiert habe.

            Ich bin als Datenanalyst im Aussendienst angestellt, was absolut nichts mit programmieren oder anderen IT-Aufgaben zu tun hat.

            Das Programm habe ich ausserhalb meines Arbeitszeit erstellt und ist ein Verwlatungsprogramm, was nichts mein meinem eigentlichen Brufsfeld zu tun hat.

            Vondaher ist es definitiv Mein Programm und ich vestoße auch gegen keine Vertragsbestimmungen.

            Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass es richtig ist, die Einkünfte aus einer nebenberuflichen Tätigkeit mit meinem Lohngehalt zu vermischen.

            Besten Gruß

            1. Hallo,

              Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass es richtig ist, die Einkünfte aus einer nebenberuflichen Tätigkeit mit meinem Lohngehalt zu vermischen.

              du kannst deine Einkünfte vermischen wie du willst - solange du dem Finanzamt gegenüber klar darstellen (und notfalls auch belegen) kannst, welche Einkünfte wann aus welcher Quelle kamen, sodass die "richtigen" Steuern auf die richtigen Beträge berechnet werden. Natürlich ist eine saubere Trennung dafür vorteilhaft, aber nicht unbedingt notwendig.

              Ciao,
               Martin

              --
              Man sollte immer wissen was man sagt
               - aber auf keinen Fall alles sagen, was man weiß.
              Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
            2. Hallo

              Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass es richtig ist, die Einkünfte aus einer nebenberuflichen Tätigkeit mit meinem Lohngehalt zu vermischen.

              Mir fällt noch was ein, was zu prüfen wäre. Ich hatte mal für eine Firma auf 20 Stunden-Basis gearbeitet (angestellt) und freiberuflich ebenfalls noch Software für diese Firma geschrieben (auf Rechnung also). Aus irgendeinem Grunde musste ich diese freiberufliche Tätigkeit aufgeben, weil die Abteilung "Finanzen" meinte, dass dies nicht legal sei. Ich musste dann wohl oder übel 40 Stunden fest für diese Firma arbeiten. Nur noch als Tip. (lustigerweise wäre es gegangen, wenn ich ein Gewerbe gehabt hätte...). Na ja, ist schon ne Weile her.

  2. Meine Frage lautet also:
    Wie doumentiere ich bzw. reiche ich das ganz nun legal und richtig beim Finanzamt ein?

    Frag beim Finanzamt nach - in Österreich würdest du einfach eine Einkommensteuererklärung mit "Einkünfen aus selbständiger Arbeit" machen - und die Sache ist erledigt. Die musst du extra versteuern - zugleich zahlt dein Arbeitgeber aber keine Lohnnebenkosten usw. Der Vorteil für deinen Chef ist: es kostet ihn weniger und du bekommst mehr dafür. Du darfst aber nicht vergessen, dass dir hier ggf. - wenn du dann weniger arbeitest - möglicherweise Versicherungszeiten fehlen.

    Die Rechnungen die du deinem Chef stellst, sind dann - weil Kleinunternehmer - ohne Umsatzsteuer (das muss aber auch drauf stehen), dein Chef darf dafür aber auch keine Vorsteuer abziehen.

    Das ist ziemlich sicher in Deutschland auch so, da das Umsatzsteuergesetz ja innerhalb der deutschsprachigen Länder vor Jahrzehnten "harmonisiert wurde" und innerhalb der EU vor ein paar Jährchen auch.

    PS: Wenn du Vollzeit arbeitest, dein Gehalt einfach weniger wird die Differenz als separate Rechnungen verfasst werden, kann ich die einwände deines Chefs nachvollziehen - das sieht ganz nach einer nicht legalen Sache aus, da du hier die Krankkassa bzw. Pensionskassa hintergehst, weil weniger Lohnnebenkosten entstehen.

    Also vorher mit dem Finanzamt abklären - die können dir das genau sagen - und lass es dir jedenfalls schriftlich geben.