Das "eigentlich" ist hier aber der Knackepunkt.
Und der heißt in Deutschland insbesondere "Landgericht Köln". Dort wird das Recht zu Gunsten von des jeweils wirtschaftlich mächtigeren oder kriminelleren gebeugt bis es bricht und blutet. Diese vom Schweiß des Steuerzahlers ernährte und sich frech lügend auf eine Autorisierung durch das Volk berufende Klüngeljustiz reicht bis zum OLG Köln, dann kommt erst der BGH - natürlich erst viele Jahre und etliche tausend Euro später.
Ist eine Markenrechts- uder UWG-Klage erstmal angenommen, hat die meistens einen enormen Streitwert. Es geht also gleich beim Landgericht los.
Das ist schon per Gesetz so. Beim UWG weiß ich es auswendig: § 13 Satz 1: "Für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, mit denen ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes geltend gemacht wird, sind die Landgerichte ausschließlich zuständig."
Fred Furunkelstein