Anja: Darf eine Domain einen Firmennamen beinhalten?

Hallo,

darf eine Domain einen Firmennamen beinhalten, also z.B.:

opel-autos.de, Nikon-Objektive oder Ray-ban-sonnenbrillen.de?

(Diese Domains sind registriert, aber das muss ja nichts heißen)

Gegenstand der Seite soll _ausschließlich_ der Vertrieb von Artikeln dieses Herstellers sein. Nach gesundem Menschenverstand sollte der Hersteller (und Markeninhaber) zwar nichts gegen den Vertrieb von und die Werbung für seine Produkte haben (er vertreibt nicht selbst im Internet sondern nur über Fachhändler). Ich habe jedoch Anhaltspunkte dafür, dass er über so ziehmlich alle Aktivitäten im Internett gelinde gesagt "not amused" ist. Die Domain soll analog zu o.g. Beispielen aus "Markennamen-Artikelbezeichnung.de" bestehen.

Hat jemand genug juristischen Sachverstand um mir hier einen rat geben zu können?

Danke.
LG Anja

  1. Hi,

    Nach gesundem Menschenverstand sollte der Hersteller (und Markeninhaber) zwar nichts gegen den Vertrieb von und die Werbung für seine Produkte haben (er vertreibt nicht selbst im Internet sondern nur über Fachhändler). Ich habe jedoch Anhaltspunkte dafür, dass er über so ziehmlich alle Aktivitäten im Internett gelinde gesagt "not amused" ist. Die Domain soll analog zu o.g. Beispielen aus "Markennamen-Artikelbezeichnung.de" bestehen.
    Hat jemand genug juristischen Sachverstand um mir hier einen rat geben zu können?

    nach gesundem Menschenverstand würde ich deiner Ansicht zustimmen, aber das muss leider überhaupt nichts heißen. Der beste Rat, den ich daher geben könnte: Schreib den jeweiligen Markeninhaber an und lass dir von ihm direkt bestätigen, dass die Verwendung des Markennamens, so wie du es vorhast, gebilligt wird.

    Ciao,
     Martin

    --
    Küssen ist die schönste Methode, eine Frau zum Schweigen zu bringen.
    Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
    1. Der beste Rat, den ich daher geben könnte: Schreib den jeweiligen Markeninhaber an und lass dir von ihm direkt bestätigen, dass die Verwendung des Markennamens, so wie du es vorhast, gebilligt wird.

      Wie schon angedeutet, ist der von solchen (Internet-) Sachen nicht begeistert. Es ist ein Mittelständiger Betrieb mit einem -sagen wir mal- seher konservativen (offline-) Händlernetz. Ich vermute, dass ihn diese Händler dazu bewegen, das www als Vertriebskanal zu boykottieren.

      Der von Dir vorgeschlagene Weg wäre zwar der beste, wird aber wohl leider nicht begehbar sein.

      LG
      Anja

      1. Hi!

        Der von Dir vorgeschlagene Weg wäre zwar der beste, wird aber wohl leider nicht begehbar sein.

        Dann wirds schwierig. Mehr als einige unverbindliche und allgmeine Tipps wirst Du hier nicht bekommen. Hier darf niemand Rechtsberatung geben.

        Konsultiere am Besten einen Anwalt, der sich auf diesem Gebiet auskennt.

        --
        Signaturen sind blöd!
    2. Hello,

      nach gesundem Menschenverstand würde ich deiner Ansicht zustimmen, aber das muss leider überhaupt nichts heißen. Der beste Rat, den ich daher geben könnte: Schreib den jeweiligen Markeninhaber an und lass dir von ihm direkt bestätigen, dass die Verwendung des Markennamens, so wie du es vorhast, gebilligt wird.

      Die Benutzung von Markennamen im normalen Geschäftsverkehr ist nicht verbietbar, denn genau für diesen Zweck sind sie doch gedacht. Man darf nur nicht den Eindruck erwecken, dass man Markeninhaber oder sonst irgendwie besonders Berechtigter (Lizenznehmer) wäre, wenn dies nicht zutrifft.

      Es wird also garantiert nicht billig "das-volkswagen-portal.de" als Domain für Autos zu betreiben, auch wenn es Volkswagen sind. Das kann eindeutig den Eindruck erwecken, es wäre eine offizielle Webseite von Volkswagen.

      Aber bei "Oberharzer-Volkswagen-Club.de" hätte ich keinen Moment Sorge, dass Volkswagen hier (im ersten Schritt) einen Ansatzpunkt sehen würde und wollte. Im zweiten Schritt werden die sich natürlich angucken, was für ein Content da käme. Verrisse und unberechtigte Kritik könnten dann schon wieder unter das UWG fallen, nicht jedoch unter das Markenrecht.

      Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

      Tom vom Berg

      --
       ☻_
      /▌
      / \ Nur selber lernen macht schlau
      http://bergpost.annerschbarrich.de
  2. Hello,

    darf eine Domain einen Firmennamen beinhalten, also z.B.:

    Nein, nicht, wenn Verwechslungsgefahr entsteht.
    Aber eine Produktbezeichnung eines frei im Handel handelbaren Produktes darf schon enthalten sein.

    Es zählt immer die Unterscheidungskraft.

    Wenn Du also eine Domain "anja-muellers-nikon-objektive.de" betreiben würdest für Beschreibung, Kontakte, Tipps, oder den Handel damit, dann könnte das von Nikon auf reellem rechtlichen Wege nicht verhindert werden. Sie könnten es mit einer Klage bei einem ihnen "wohlgesonnenen" Gericht versuchen. Die müsste aber eigentlich abgelehnt werden. Das "eigentlich" ist hier aber der Knackepunkt. Ist eine Markenrechts- uder UWG-Klage erstmal angenommen, hat die meistens einen enormen Streitwert. Es geht also gleich beim Landgericht los.

    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

    Tom vom Berg

    --
     ☻_
    /▌
    / \ Nur selber lernen macht schlau
    http://bergpost.annerschbarrich.de
    1. Das "eigentlich" ist hier aber der Knackepunkt.

      Und der heißt in Deutschland insbesondere "Landgericht Köln". Dort wird das Recht zu Gunsten von des jeweils wirtschaftlich mächtigeren oder kriminelleren gebeugt bis es bricht und blutet. Diese vom Schweiß des Steuerzahlers ernährte und sich frech lügend auf eine Autorisierung durch das Volk berufende Klüngeljustiz reicht bis zum OLG Köln, dann kommt erst der BGH - natürlich erst viele Jahre und etliche tausend Euro später.

      Ist eine Markenrechts- uder UWG-Klage erstmal angenommen, hat die meistens einen enormen Streitwert. Es geht also gleich beim Landgericht los.

      Das ist schon per Gesetz so. Beim UWG weiß ich es auswendig: § 13 Satz 1: "Für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, mit denen ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes geltend gemacht wird, sind die Landgerichte ausschließlich zuständig."

      Fred Furunkelstein

      1. Hello,

        Das "eigentlich" ist hier aber der Knackepunkt.

        Und der heißt in Deutschland insbesondere "Landgericht Köln". Dort wird das Recht zu Gunsten von des jeweils wirtschaftlich mächtigeren oder kriminelleren gebeugt bis es bricht und blutet. Diese vom Schweiß des Steuerzahlers ernährte und sich frech lügend auf eine Autorisierung durch das Volk berufende Klüngeljustiz reicht bis zum OLG Köln, dann kommt erst der BGH - natürlich erst viele Jahre und etliche tausend Euro später.

        Ist eine Markenrechts- uder UWG-Klage erstmal angenommen, hat die meistens einen enormen Streitwert. Es geht also gleich beim Landgericht los.

        Das ist schon per Gesetz so. Beim UWG weiß ich es auswendig: § 13 Satz 1: "Für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, mit denen ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes geltend gemacht wird, sind die Landgerichte ausschließlich zuständig."

        Das resultiert i.d.R. entweder aus dem Anwaltszwang oder aus dem ohnehin hohen Mindeststreitwert.

        Du weißt doch, dass man in DE ruhig ein Gesetz oder eine Verordnung abschaffen könnte. Wenn Staat oder seine Behörden etwas durchsetzen _w_ol_l_e_n , dann gibt es immer noch zwei bis sieben Ausweichgesetze, über die sie dann (fast) das Gleiche auch noch erreichen können.

        Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

        Tom vom Berg

        --
         ☻_
        /▌
        / \ Nur selber lernen macht schlau
        http://bergpost.annerschbarrich.de
        1. Du weißt doch, dass man in DE ruhig ein Gesetz oder eine Verordnung abschaffen könnte.

          Um das Land wieder voran zu bringen und weiter wettbewerbsfähig zu machen sowie die Rechte der Bürger zu schützen ist eine Abschaffung oder Vereinfachung von 100% der Gesetze absolut notwendig.

          Andere sollten gar nicht erst eingeführt werden... (ACTA und verbundener Drecksmist)

          Fred

          1. Hello,

            Du weißt doch, dass man in DE ruhig ein Gesetz oder eine Verordnung abschaffen könnte.

            Um das Land wieder voran zu bringen und weiter wettbewerbsfähig zu machen sowie die Rechte der Bürger zu schützen ist eine Abschaffung oder Vereinfachung von 100% der Gesetze absolut notwendig.

            Unser Grundgesetz, das BGB, das HGB usw. will ich schon gerne behalten.

            Aber viele von den Parallelgesetzen und Spezialgesetzen sollten wirklich mit einem definitiven Verfallsdatum markiert werden.

            Ganz Europa ist leider auf dem Wege in den Feudalismus. Frankreich könnte uns noch helfen dagegen (von der Mentalität her), wenn denn die betroffnen Bürger dort wenigstens Französisch verstehen, sprechen, lesen und schreiben könnten...

            Uns steht dieses Szenario noch bevor. WIr haben hier auch immer mehr Wahlberechtigte, die gar nicht verstehen KÖNNEN, worum es eigentlich geht. das ist irgendwie ein Paradoxum.

            Ich bin FÜR Multikulturelle Gesellschaften, aber sie müssen auch die Chance zu einer inneren Verständigung bekommen. Das wird aber von vielen Großkopferten massiv unterdrückt.

            Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

            Tom vom Berg

            --
             ☻_
            /▌
            / \ Nur selber lernen macht schlau
            http://bergpost.annerschbarrich.de
            1. Hallo,

              Um das Land wieder voran zu bringen und weiter wettbewerbsfähig zu machen sowie die Rechte der Bürger zu schützen ist eine Abschaffung oder Vereinfachung von 100% der Gesetze absolut notwendig.
              Unser Grundgesetz, das BGB, das HGB usw. will ich schon gerne behalten.

              ja, behalten schon. Aber bitte entrümpeln, kritisch hinterfragen und von uralten Zöpfen befreien. Und so formulieren, dass auch Nichtjuristen eine Chance haben, den Inhalt zu verstehen.

              Ganz Europa ist leider auf dem Wege in den Feudalismus.

              De facto ja, mit einer parlamentarischen Diktatur als häufigster Staatsform.

              Ich bin FÜR Multikulturelle Gesellschaften, aber sie müssen auch die Chance zu einer inneren Verständigung bekommen. Das wird aber von vielen Großkopferten massiv unterdrückt.

              In welcher Weise? Das ist mir so nicht bewusst.

              Ciao,
               Martin

              --
              Ich verdanke meinen Eltern so viel - besonders meiner Mutter und meinem Vater.
                (Dakota Fanning, US-Nachwuchsschauspielerin)
              Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
              1. Hello,

                Ich bin FÜR Multikulturelle Gesellschaften, aber sie müssen auch die Chance zu einer inneren Verständigung bekommen. Das wird aber von vielen Großkopferten massiv unterdrückt.

                In welcher Weise? Das ist mir so nicht bewusst.

                • Sprachkurse werden als Strafe und nicht als Chance vermarktet
                • Gute Sprachkurse werden vermieden, indem man Anfänger und Fortgeschrittene in einen Kursus packt.
                • Die tatsächlichen Dozenten der Sprachkurse erhalten nur ein Bruchteil des ausgelobten Betrages.
                    Den Auftrag ziehen sich SPD-nahe Firmen rein, die dann mittels Sub- und Sub-Sub-Unternehmern die
                    Leistungen erbringen (tun sie aber gar nicht wirklich...)
                    Die eigentlich Ausführenden an der Front können vom Rest des Salairs gerade so ihr Leben erhalten,
                    nicht aber ihre Qualifikation. Die wird bei Beauftragung einfach vorausgestzt.

                Das ist in allen staatlich geförderten Weiterbildungsbereichen ähnlich!

                Es wird nur abkassiert und maximal 30% kommen bei der ausführenden Schicht an für alle Kosten. Und selbt darum werden die (Klien-)Unternehmer bzw. Freiberufler oft noch geprellt.

                Sie haben aber keine Lobby, da sie immer Angst haben müssen um den nächsten Auftrag.

                Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

                Tom vom Berg

                --
                 ☻_
                /▌
                / \ Nur selber lernen macht schlau
                http://bergpost.annerschbarrich.de
                1. Amen!

                  Ich habe einen Bekannten, der in diesem Bereich (Weiterbildung/Arbeitsvermittlung bei einem privaten Bildungstraeger) taetig ist. Ich bin auch unterbezahlt, aber ich hoer dann einfach auf zu arbeiten, wenn meine Zeit um ist. In diesem Bereich aber, hat man es mit Menschen zu tun. Da kann man nicht einfach sagen: "So ich hab jetzt Pause." "So ich hab meine Stunden um, ich bekomme keine Ueberstunden und meine Assistentin ist mal wieder woanders eingesetz, ich mache Feierabend und wuensche Ihnen einen guten Heimweg. Kommen sie morgen doch etwas frueher, dann kann ich mich vielleicht um sie kuemmern" Zumal man Quoten aufgedrueckt bekommt.

                  Wie kann man bitte im Bereich Bildung und Arbeitsvermittlung Quoten aufgedrueckt bekommen?

                  --
                  Signaturen sind blöd!
                  1. Hello,

                    Ich habe einen Bekannten, der in diesem Bereich (Weiterbildung/Arbeitsvermittlung bei einem privaten Bildungstraeger) taetig ist. Ich bin auch unterbezahlt, aber ich hoer dann einfach auf zu arbeiten, wenn meine Zeit um ist. In diesem Bereich aber, hat man es mit Menschen zu tun. Da kann man nicht einfach sagen: "So ich hab jetzt Pause." "So ich hab meine Stunden um, ich bekomme keine Ueberstunden und meine Assistentin ist mal wieder woanders eingesetz, ich mache Feierabend und wuensche Ihnen einen guten Heimweg. Kommen sie morgen doch etwas frueher, dann kann ich mich vielleicht um sie kuemmern" Zumal man Quoten aufgedrueckt bekommt.

                    Wie kann man bitte im Bereich Bildung und Arbeitsvermittlung Quoten aufgedrueckt bekommen?

                    Das habe ich mich auch immer gefragt.

                    Und wenn man dann selber versucht hat, die Besseren zu fördern, damit sie eine echte Chance haben und die Schlechteren zu motivieren, damit sie ihre Chance erkennen lernen, dann gabs Mecker oder der Auftrag wurde nicht verlängert oder es wurden einem selber die guten Mitabeiter abgeworben. Der Hauptauftragnehmer hatte ja kein Interesse am Einzelschicksal, sondern nur an seinen 70% vom Kuchen.
                    Die abgeworbenen (bei mir vorher fest angestellten!) Mitarbeiter haben dann später ihr Geld aber auch nicht bekommen, das fand ich zwar grausam aber irgendwie hatten die es auch verdient...

                    Das Ganze hat leider Methode. Hier werden einfach öffentliche Gelder "umgetopft", ohne dass das eigentliche Ziel dabei beachtet wird. Das schlimmste sind die Agenturmitarbeiter, die augenscheinlich die Hand aufhalten, damit bestimmte Anbieter (aus dem Klüngel) bevorzugt werden. Schade, dass das die Staatsanwaltschaften auch nicht wirklich interessiert. Da wird dann nur mal Einer geschasst, wenn es sich gar nicht mehr vertuschen lässt (habe jetzt vergessen, wie der Arbeits-Agentur-Mitarbeiter hieß, der mal ein wenig durch die Presse gezogen wurde).

                    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

                    Tom vom Berg

                    --
                     ☻_
                    /▌
                    / \ Nur selber lernen macht schlau
                    http://bergpost.annerschbarrich.de
  3. Hallo,

    darf eine Domain einen Firmennamen beinhalten, also z.B.:

    Ja, wenn du der Rechteinhaber bist oder dessen schriftliche(!) Erlaubnis hast

    Nach gesundem Menschenverstand sollte der Hersteller (und Markeninhaber) zwar nichts gegen den Vertrieb von und die Werbung für seine Produkte haben (er vertreibt nicht selbst im Internet sondern nur über Fachhändler).

    Ed Hardy hat vor einiger Zeit Onlineshops abgemahnt, weil sie "Ed Hardy" in den Metatags hatten, aber keine lizensierten Händler waren sondern ihre Ware bei Restpostenhändlern oder Konkursverwertern gekauft haben. Ich gehe davon aus, bei Domains hatten sie die Shopbetreiber gleich hingerichtet... (nein, ich kenne keine Quelle, das ist schon länger her und ich suche jetzt auch nicht danach)

    Ich habe jedoch Anhaltspunkte dafür, dass er über so ziehmlich alle Aktivitäten im Internett gelinde gesagt "not amused" ist. Die Domain soll analog zu o.g. Beispielen aus "Markennamen-Artikelbezeichnung.de" bestehen.

    Wie du als Händler die Ware vertreibst, geht den Lieferanten nichts an. Er kann dir evtl verbeiten, den Markennamen für Werbung zu nutzen, aber selbst darüber gibt es verschiedene Urteile (Ob Ed Hardy mit o.g. durchgekommen ist, hab ich nicht weiter verfolgt). Grundsätzlich gilt aber, was ein Händler kauft, kann er weiterkaufen.

    Hat jemand genug juristischen Sachverstand um mir hier einen rat geben zu können?

    Bin kein Jurist, aber als Betreiber eines Ladens und demnächst Onlineshop hab ich mir viel angelesen. Daher ist meine Aussage auch nicht als Rechtsberatung zu sehen. Da in vielen Üunkten verschiedene Gerichte unterschiedlich entscheiden, ist es bei solchen Fällen schierig, eine genaue Auskunft zu geben.