ist das deiner Ansicht nach mit:
"leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" (TMG)
vereinbar?
Falls "ja" meinst du, dass andere (Anwälte) das auch so sehen?
Unmittelbar ist halt wieder so eine schwammige Formulierung, als wärs von den Abmahnern so gesponsort... Einen Klick aufs Impressum braucht man ja immer.
Wie sieht es eigentlich mit dem Abruf dieser Mailadressen aus, wie oft müsste man die prüfen um dem Gesetz zu genügen? Was ist wenn eine Mail an diese Adresse tatsächlich im Spam untergeht? Ist mir selber schon passiert, man wartet auf was und es liegt im Spamordner. Den wird man kaum regelmäßig prüfen müssen.