Hi,
vorweg: Eine verbindliche, juristisch belastbare Aussage kann und will hier niemand geben. Mutmaßungen und gesunder Menschenverstand müssen erstmal genügen.
Das habe ich auch nicht anders erwartet. Ich will mich nur mal ein bisschen über das Thema informieren.
dann is' ja gut.
Wie steht es, wenn die einzelnen Personen bestimmte Teile der Software schreiben?
Wenn das Projekt modular aufgebaut ist, so dass jeder Beteiligte in völlig eigener Arbeit ein Modul mit klar definierten Schnittstellen geschrieben hat, und das Gesamtprojekt nur noch eine Zusammenschaltung der einzelnen Module ist, dann denke ich, kann man das sauber trennen, so dass Autor B nur das von ihm selbst geschriebene Modul B weiter verwertet, und die von den Mitstreitern geschriebenen Module A, B und D nicht weiter nutzt. Oder umgekehrt, die Gruppe stutzt das Projekt so zusammen, dass Modul B nicht mehr verwendet wird, und schmeißt Autor B aus dem gemeinsamen Projekt raus.
Auch hier gilt natürlich wieder: Gab es zu Projektbeginn Vereinbarungen darüber, wie die Zusammenarbeit aussehen soll? Gibt es vielleicht in der allgemeinen Gesetzgebung (BGB?) Defaulteinstellungen für solche Situationen? Also besser jemanden hinzuziehen, der sich mit dem rechtlichen Background auskennt.
Ciao,
Martin
Fische, die bellen, beißen nicht.
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