Webdesigner Recht an der Website
Deichmüller Adam
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Mal angenommen ich wäre ein Webdesigner (was mein Ziel ist, aber dafür bin ich noch zu schlecht).
Dann erstelle ich für eine Firma eine Website.
So nun kündigt die Firma nach 2 Jahren z.B.
Normalerweise, so lese ich in google einschlägige Literatur hat ja auch der Auftraggeber die Rechte an der Website. Mal angenommen ich würde auf meiner Rechnung nur schreiben "Website", dann hätte ja der Auftraggeber keine Rechte an der Seite. Ergo könnte ich die gleiche Seite auch für jemand anders nehmen.
Ich weiß, wer so agiert wird keine Chance auf dem Markt haben, aber ich frag mich seit einiger Zeit. Weil manche Webdesign Agenturen haben oft sehr ähnliche Seiten, da sieht die Seite für den Kunden A fast so aus wie für den Kunden B.
Wenn nun mein Auftraggeber die Rechte an der Website besitzt, so dürfte ich ja eigentlich diese Seite nicht mehr als Basis für eine andere Seite nehmen?!
Tach!
Mal angenommen ich wäre ein Webdesigner (was mein Ziel ist, aber dafür bin ich noch zu schlecht). Dann erstelle ich für eine Firma eine Website. So nun kündigt die Firma nach 2 Jahren z.B.
Soll das heißen, dass du bei denen angestellt warst oder wie ist das Kündigen zu verstehen?
Normalerweise, so lese ich in google einschlägige Literatur hat ja auch der Auftraggeber die Rechte an der Website.
"Die Rechte" ist sehr allgemein formuliert und so pauschal garantiert nicht gültig. Welche Rechte genau meinst du denn?
Mal angenommen ich würde auf meiner Rechnung nur schreiben "Website", dann hätte ja der Auftraggeber keine Rechte an der Seite. Ergo könnte ich die gleiche Seite auch für jemand anders nehmen.
Nur "Website" zu schreiben ist zu wenig. Eine solche Rechnung würde ich schon aus formaljuristischen Gründen zurückweisen. Gemäß Umsatzsteuergesetz §14 Abs. 4 Nr. 5 ist "die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung" eine notwendige Angabe in einer Rechnung. "Website" ist kein Gegenstand und für eine Leistung fehlt Umfang und Art.
Ich weiß, wer so agiert wird keine Chance auf dem Markt haben, aber ich frag mich seit einiger Zeit. Weil manche Webdesign Agenturen haben oft sehr ähnliche Seiten, da sieht die Seite für den Kunden A fast so aus wie für den Kunden B.
Warum nicht? Wenn der Kunde keine Individualität verlangt und zu bezahlen bereit ist, bekommt er eben was von der Stange. Die Leistung der Agentur beschränkt sich dann eben nur auf die Installation und Konfiguration eines Content-Management-Systems.
Wenn nun mein Auftraggeber die Rechte an der Website besitzt, so dürfte ich ja eigentlich diese Seite nicht mehr als Basis für eine andere Seite nehmen?!
Nochmal: Welche Rechte konkret? Inhalt/Texte? Von ihm erstellte Bilder? Von dir erstellte aber bezahlte Bilder? Das Design als solches? Zählt dies überhaupt als Werk im urheberrechtlichen Sinne?
dedlfix.
Tach!
Mal angenommen ich wäre ein Webdesigner (was mein Ziel ist, aber dafür bin ich noch zu schlecht). Dann erstelle ich für eine Firma eine Website. So nun kündigt die Firma nach 2 Jahren z.B.
Soll das heißen, dass du bei denen angestellt warst oder wie ist das Kündigen zu verstehen?
Nein mir geht es darum, nehmen wir an ich wäre selbständig (wozu mir aber noch Wissen fehlt), und ich erstelle für eine Firma A eine Website.
Nun mache ich einen Wartungsvertrag mit der Firma. Nach 2 Jahren kündigt die Firma den Wartungsvertrag.
Bin ich dann weiterhin Eigentümer an der Website oder besitzt der Auftraggeber die Rechte an der Seite.
Angenommen ich wäre Eigentümer, so könnte ich die Seite ja an den nächsten Kunden verkaufen.
Mir ist es klar, das ganze ist sehr theoretisch und wenn ein Webdesigner so arbeiten würde, wäre er schneller pleite als ihm lieb ist. Mir geht es nur um das theoretische.
Denn wenn mir als Webdesigner trotzdem die Rechte an der Seite gehören, so könnte man diese - leicht verändert - für einen neuen Kunden als Basis nutzen. Würde aber der Auftraggeber immer auch Eigentümer der Seite könnte man das nicht.
Wie gesagt sehr theoretisch. Ich wäre gerne Webdesigner, aber dafür fehlen mir noch einiges an Wissen und man muß wenn man selbständig ist auch an Kunden kommen. Und gerade das ist ja das Problem.
Mir ist auch klar das man mit etwas Wordpress und html Kenntnissen in 2013 keine Chance als Selbständiger hat. Trotzdem möchte ich diverse rechtliche Dinge mal abklären.
Tach!
Nein mir geht es darum, nehmen wir an ich wäre selbständig (wozu mir aber noch Wissen fehlt), und ich erstelle für eine Firma A eine Website. Nun mache ich einen Wartungsvertrag mit der Firma. Nach 2 Jahren kündigt die Firma den Wartungsvertrag. Bin ich dann weiterhin Eigentümer an der Website oder besitzt der Auftraggeber die Rechte an der Seite. Angenommen ich wäre Eigentümer, so könnte ich die Seite ja an den nächsten Kunden verkaufen.
Das kann man so pauschal nicht sagen. Vielleicht wirst du nie Eigentümer gewesen sein. Besonders dann nicht, wenn du lediglich eine Dienstleistung erbringst. Du bist auch lediglich Urheber eines Werkes, nicht zwangsläufig auch dessen Eigentümer - falls es überhaupt ein Werk ist und es nicht an zu geringer Schöpfungshöhe fehlt oder andere urheberrechtliche Bedingungen nicht erfüllt.
Wenn du allerdings das CMS selbst erstellt hast, dann gilt dieses (nicht aber die damit verwalteten Inhalte) als Software/Programm und als dein Werk. Nun kommt es auf den Vertrag an, den du geschlossen hast. War es exklusiv entwickelt, dann hast du kein Recht, es anderweitig zu verwenden. Wenn ich §43 (Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen) richtig verstehe, überstimmen die vertraglichen Regeln deine Rechte als Urheber. Schließlich hast du ja in den Vertrag eingestimmt und dem anderen sollte daraus auch kein Nachteil entstehen. Die konkreten rechtlichen Verhältnisse muss du dann im Einzelfall mit fachkundigen Personen prüfen. Alle Eventualitäten aufzuführen übersteigt mein Wissen und den Umfang dessen, was ich zu recherchieren gewillt bin.
Denn wenn mir als Webdesigner trotzdem die Rechte an der Seite gehören, so könnte man diese - leicht verändert - für einen neuen Kunden als Basis nutzen. Würde aber der Auftraggeber immer auch Eigentümer der Seite könnte man das nicht.
Soweit ich mich erinnere, lief da auch mal eine Klage wegen Kopierens eines Website-Designs ins Leere. Das war einfach kein Werk oder keine Ahnung, was die genaue Begründung war. Vielleicht suchst du dir mal das passende Gerichtsurteil dazu raus. Die Fachpresse hat davon berichtet, ist aber auch schon wieder ein paar Jahre und Urheberechtskörbe her. Insofern dürfte das Erstellen eines Designs nach meinem Dafürhalten nicht mehr als eine Dienstleistung sein.
dedlfix.
Wenn nun mein Auftraggeber die Rechte an der Website besitzt, so dürfte ich ja eigentlich diese Seite nicht mehr als Basis für eine andere Seite nehmen?!
Nochmal: Welche Rechte konkret? Inhalt/Texte? Von ihm erstellte Bilder? Von dir erstellte aber bezahlte Bilder? Das Design als solches? Zählt dies überhaupt als Werk im urheberrechtlichen Sinne?
In Österreich nennt sich das "Werknutzungsrecht", das wird gemeint sein. Das räumt der Designer bzw. die Agentur dem Auftraggeber ein.
Ob dieses Werknutzungsrecht exklusiv ist müssen sich die beiden Parteien ausmachen.
Bilder, Texte oder ähnliches sind wieder ein eigenes Paar Schuhe.
Hallo,
Wenn nun mein Auftraggeber die Rechte an der Website besitzt, so dürfte ich ja eigentlich diese Seite nicht mehr als Basis für eine andere Seite nehmen?!
Voneweg: Bin kein Jurist, keine Rechtsberatung, das folgende ist eigene Meinung...usw...
Ob Du Webseiten oder Teile davon "recyclen" darfst, hängt ganz davon ab, welche Vereinbarungen Du mit dem Auftraggeber getroffen hast.
Zunächst einmal unterliegt (fast) alles, was Du produzierst, also Designs, HTML-Code, Programmcode, Grafiken usw. dem Urheberrecht. D.h. Du alleine bestimmst darüber, ob/wem Du diese Sachen zur Verfügung stellst und unter welchen Bedingungen.
Es gibt einige Ausnahmen (Zitatrecht z.b.) bei denen auch andere Deinen Content ohne Genehmigung nutzen dürfen, aber vereinfacht gesagt gehört erstmal alles Dir.
Schwierig wird es eher mit der Nachweisbarkeit im Streitfall. Wenn jemand 1:1 ein großen Teil Deines Programmcodes kopiert, wird man das eher als Urheberrechtsverletzung anerkennen, als wenn eine andere Webseite "irgendwie so ähnlich" wie Deine Webseite aussieht. Aber wie gesagt, hier ist dann der Nachweis das Problem, nicht die rechtliche Grundlage.
Wenn Du nun im Auftrag anderer Webseiten bastelst, räumst Du diesen Leuten (zwangsläufig, sonst machts nicht viel Sinn ;) ) Nutzungsrechte ein. Und wie Du diese festlegst, liegt allein bei Dir und Deinem Kunden. In vielen Fällen wird der Kunde sicher ein exklusives Nutzungsrecht von Dir fordern (bei einem gestalteten Firmenlogo z.b.)... in anderen Fällen aber vielleicht auch nicht. Du kannst auch überlegen, davon den Preis abhängig zu machen, das ist durchaus nicht unüblich.