Ich persönlich bin immer misstrauisch, wenn ich ne AGB bestätigen muss um auf ne Seite zu kommen,
"misstrauisch" ist hier sehr vornehm zurückhaltend
das ist praktisch immer unseriös.
... und schon wird der feine englische Humor von einer germanoteutonischen Dampfwalze mit sechsarmigen Hakenkreuz im Eichenlaub am Schornstein überrollt.
Ausserdem find ich es nicht lustig, wenn ich mich immer wieder durchklicken muss und eine Seite nicht bookmarken kann.
Fürwahr! Das nicht geeignet, um Besuch zu amüsieren, geschweige denn zu einem Besuch zu animieren. Es kommen nur noch die, die den gar klugen Bimbo bestaunen wollen.
BTW: Wie willst du die Bestätigung der AGB denn dokumentieren, wenn der User nicht irgendwie identifizierd wird? Da ist das Bestätigen der AGB so Überflüssig wie ein Kropf.
Nicht ganz. Wenn es in einem Rechtsstreit zu der Frage kommt, ob der Besteller denn die AGB akzeptiert habe, gilt die qualifizierte eidesstattliche Versicherung oder Zeugenaussage des Programmierers, dass aus Gründen die in der technischen Vorrichtung(Programm) liegen, ein Nutzer der Webseite die Bestellung nicht auslösen konnte ohne zuvor die AGB abgerufen zu haben (oder deren Akzeptieren wissentlich und willentlich zu bestätigen), als Beweis, welcher (wie dieser Kastensatz auch) von der Mehrheit der Gerichte akzeptiert wird.
Also, wenn ich die Kenntnisnahme einer AGB bestätigen muss um eine Seite zu kommen, dann frage ich mich wann denn die neue Waschmaschine, die tollen EcoJet-Magnete für die Aktivierung des Heizöls oder die Bestätigung meines Nutzlosabbos ankommen.
Und da ich diese Dinge dringend brauche werde auch ich nicht länger auf der Seite herumsurfen, sondern mir jemand suchen, der für seine Leistung auch einen Termin nennt und mir erklären kann warum seine Erfindung funktioniert - statt mir Unsinn von "Induktion von temporären Dipolen" oder dem Hamburger Landgericht zu erzählen.
Jörg Reinholz