Kay: Dateien hochladen auf fremde Webseite

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Google speichert jede Menge fremde Bilder. Wie ist das denn juristisch geregelt? Die werden noch nicht mal "angeboten", sondern von Google kopiert.

Die Regeln für Suchmaschinen gelten nicht umbedingt für Webseiten und Webportale. Es gibt auch eine Grauzone, wo man mal warten muss bis das juiristisch geklärt wird. Hier werden einige Sachen im Alltag gemacht, was teuer werden könnte. Aber wo kein Kläger, kein Richter.

Nehmen wir mal einen typischen Fall. Ein musikalisches Festival hat eine Webseite. Im Non-Profit-Bereich, also etwa bei Chören und Sportveranstaltungen, werden die Teilnehmer oft nicht erwähnt. Deshalb haben die Teilnehmer selbst ein Interesse, ihre Teilnahme im Veranstaltungskalender zu melden.
Um den Termin etwas aufzuhübschen, kann man Bilder hochladen. Wenn die nun von der Seite des Veranstalters wären, muss der Teilnehmer die erst auf seinem Rechner speichern und dann wieder hochladen.

Wenn Nutzungsrechte vorliegen kein Problem.

Jeder Webseitenbetreiber, sollte aber die Grundkenntnisse haben was Urheber- und Markenrecht angeht, um nicht ahnungslos vermeidbare Kosten zu erzeugen.
Genau. Und wo erwirbt man Grundkenntnise? Bei SelfHTML.

Bestimmt nicht bei SelfHTML. Es gibt eine Anwälte die auf ihren Blogs aktuelle Urteile kommentieren. Oder Rechtsforen, aber nicht jeden Scheiß glauben der gerne geschrieben wird.
Das neue Leistungschutzrecht sollte man auch kennen.

http://www.youtube.com/watch?v=BEIOcw33IH8&list=PLAR_6-tD7IZURSvLZEHhoCNH15x5Os6JU&index=7