Dateien hochladen auf fremde Webseite
Linuchs
- recht
Hallo,
ich betreibe einen Mitmach-Veranstaltungskalender. Pro Event können zwei Bilder hochgeladen werden. Und neuerdings eine PDF Datei der Veranstaltung.
Nun ist es so, dass oft Teilnehmer eines Festivals die Veranstaltung melden, aber auf der eigenen Festplatte kein Bildmaterial haben.
Es wäre ja denkbar, dass PHP sich die Bilder oder die PDF-Datei direkt aus dem Netz holt, der Teilnehmer könnte alternativ die URL eingeben (copy and paste) und spart sich das vorherige Herunterladen.
Vielleicht gibt es auch künftig eine Technik, mit der man im Browser angezeigte Dokumente in ein input-Feld schieben kann. Schliesslich sind sie ja im Cache gespeichert.
Nun die Frage: Macht man es den Benutzern zu leicht, gegen das Copyright zu verstoßen? Ich möchte natürlich nicht, dass die oder ich in eine juristische Falle tappen.
Die hochgeladenen Dokumente werden mit Ende der Veranstaltung gelöscht.
Linuchs
Fotos, Bilder und Co. unterliegen dem Urheberrecht.
Und wenn kein Nutzungsrecht bzw. kein erweitertes Nutzungrecht vorliegt, kann es teuer werden. Spätestens nach Kenntnis, ist der Betreiber als Mitstörer in der Mithaftung.
Ohne den genauen Einzelfall zukennen, kann man aber nichts genaues sagen.
Jeder Webseitenbetreiber, sollte aber die Grundkenntnisse haben was Urheber- und Markenrecht angeht, um nicht ahnungslos vermeidbare Kosten zu erzeugen.
Fotos, Bilder und Co. unterliegen dem Urheberrecht.
Ist mir bekannt, deshalb frage ich ja.
Und wenn kein Nutzungsrecht bzw. kein erweitertes Nutzungrecht vorliegt, kann es teuer werden. Spätestens nach Kenntnis, ist der Betreiber als Mitstörer in der Mithaftung.
Google speichert jede Menge fremde Bilder. Wie ist das denn juristisch geregelt? Die werden noch nicht mal "angeboten", sondern von Google kopiert.
Ohne den genauen Einzelfall zukennen, kann man aber nichts genaues sagen.
Nehmen wir mal einen typischen Fall. Ein musikalisches Festival hat eine Webseite. Im Non-Profit-Bereich, also etwa bei Chören und Sportveranstaltungen, werden die Teilnehmer oft nicht erwähnt. Deshalb haben die Teilnehmer selbst ein Interesse, ihre Teilnahme im Veranstaltungskalender zu melden.
Um den Termin etwas aufzuhübschen, kann man Bilder hochladen. Wenn die nun von der Seite des Veranstalters wären, muss der Teilnehmer die erst auf seinem Rechner speichern und dann wieder hochladen.
Jeder Webseitenbetreiber, sollte aber die Grundkenntnisse haben was Urheber- und Markenrecht angeht, um nicht ahnungslos vermeidbare Kosten zu erzeugen.
Genau. Und wo erwirbt man Grundkenntnise? Bei SelfHTML.
Linuchs
Google speichert jede Menge fremde Bilder. Wie ist das denn juristisch geregelt? Die werden noch nicht mal "angeboten", sondern von Google kopiert.
Die Regeln für Suchmaschinen gelten nicht umbedingt für Webseiten und Webportale. Es gibt auch eine Grauzone, wo man mal warten muss bis das juiristisch geklärt wird. Hier werden einige Sachen im Alltag gemacht, was teuer werden könnte. Aber wo kein Kläger, kein Richter.
Nehmen wir mal einen typischen Fall. Ein musikalisches Festival hat eine Webseite. Im Non-Profit-Bereich, also etwa bei Chören und Sportveranstaltungen, werden die Teilnehmer oft nicht erwähnt. Deshalb haben die Teilnehmer selbst ein Interesse, ihre Teilnahme im Veranstaltungskalender zu melden.
Um den Termin etwas aufzuhübschen, kann man Bilder hochladen. Wenn die nun von der Seite des Veranstalters wären, muss der Teilnehmer die erst auf seinem Rechner speichern und dann wieder hochladen.
Wenn Nutzungsrechte vorliegen kein Problem.
Jeder Webseitenbetreiber, sollte aber die Grundkenntnisse haben was Urheber- und Markenrecht angeht, um nicht ahnungslos vermeidbare Kosten zu erzeugen.
Genau. Und wo erwirbt man Grundkenntnise? Bei SelfHTML.
Bestimmt nicht bei SelfHTML. Es gibt eine Anwälte die auf ihren Blogs aktuelle Urteile kommentieren. Oder Rechtsforen, aber nicht jeden Scheiß glauben der gerne geschrieben wird.
Das neue Leistungschutzrecht sollte man auch kennen.
http://www.youtube.com/watch?v=BEIOcw33IH8&list=PLAR_6-tD7IZURSvLZEHhoCNH15x5Os6JU&index=7
Ich versuch auch mal mit meinem halbwissen und Menschenverstand etwas bei zu steuern. Wobei ich mir nicht sicherbin ob Menschenverstand in der Juristischen Welt ein Vorteil ist.
Soweit ich weiß ist der User, der die Sachen hochläd als erstes haftbar. Gerade bei großen Portalen steht das auch gerne in den AGBs bzw. Nuztungsrechten. Sprich, wenn der User einfach ein fremdes Bild hochläd kann man dich schonmal nicht dafür belangen. Erst dann wenn du weißt dass es gegen geltendes Recht verstößt.
* Vorsicht Menschen verstand *
Ein verschärftes Problem sehe ich aber auch erst dann, wenn du die Dateien bei dir Speicherst, sprich eine Kopie anfertigst. Es sieht ein wenig anders aus, wenn du die Bilder einfach nur anzeigst. Vor allem wenn du dann noch entsprechende Verweise dazu schreibst.
* Vorsicht Menschen verstand ENDE*
Ansonsten muss man auch immer gucken von wem man Bilder benutzt. Wenn es ein großes Portal ist oder jemand der dafür bekannt ist Abmahnungen zu verteilen, lieber die Hände davon lassen. Wenn es kleine Webblogs sind, würde ich einfach mal sagen, haben die nicht im Überblick ob ihre Bilder irgendwo anders benutzt werden. Vor allem denke ich interessiert es sie nicht mal.
Außerdem muss man auch den Hintergrund berücksichtigen. Wenn du z.B. das Logo einer Musikband in einem Kalender anzeigst und die Band dadurch bekannter machst, dann würde dich die Band wahrscheinlich nicht daran hindern. Auch das ist wieder Menschenverstand.
Bei uns in der Firma gab es mal den Fall, dass eine unserer Webseiten 1:1 kopiert wurde. Der "Dieb" hat ein Screen Scrabing unserer Seite gemacht und absolut das gleiche angezeigt. Der hat natürlich eine Abmahnung bekommen.
Ein anderer Webblog hat über uns berichtet. Er hat ohne Erlaubnis unser Logo benutzt. Als wir das rausgefunden haben, schickten wir ihm ein Logo in besserer Qualität (er hat es auf eine doofe größe Skaliert) und einen Werbetext ohne Rechtschreibfehler.
Wenn du sagst du löscht die Bilder nach der Veranstalltung wieder, dann sind die nur kurz online. Hier sagt mir auch mein Menschenverstand, dass es schwer sein dürfte diese Bilder überhaupt zu finden.
Gruß
Rechtsschutz
T-Rex
Wenn es kleine Webblogs sind, würde ich einfach mal sagen, haben die nicht im Überblick ob ihre Bilder irgendwo anders benutzt werden. Vor allem denke ich interessiert es sie nicht mal.
Den Blogbetreiber mag das eventuell nicht interessieren, aber der Urheber am Foto kann einem schön auf die Finger hauen. Da ist es auch egal ob der andere Blogbetreiber ein Nutzungsrecht hat oder nicht. Selbst wenn man diesen Blogbetreiber fragt und er ja sagt, ist das irrelevant. Erbräuchte dazu erweiterte Nutzungsrechte um eine Unterlizensierung zu ermöglichen. Das ist so in etwa wie: An Hehlerware kann man kein Eigetum erwerben, auch wenn man dafür bezahlt hat.
Also immer den Urheber oder denn der das ausschließliche Nutzungsrecht hat, fragen. Ist manchmal garnicht so einfach, wenn das über 5 Ecken geht. Oder no risk no fun.