Nun möchte ich auch ein ähnliches Bild erstellen und habe einige Anwälte kontaktiert, deren
... Fachgebiet war welches?
... deren Aussagen doch sehr widersprüchlich bis nichtssagend sind.
Kein Grund sie uns vorzuenthalten, wenn Du mehr wissen willst.
Es gibt Urteile zu Asterix-Persiflagen die recht genau auf deine Fallbeschreibung passen.
BGH I ZR 264/91
Allgemeiner kannst Du dich über die Anforderungen an "Freie Benutzung" (§ 24 UrhG) informieren. Auf § 24 wirst Du dich sehr wahrscheinlich berufen können müssen, wenn Du fremde Werke verwendest. Siehe im Gegensatz auch § 23.
Die Personen und Figuren die Renato Casaro abgebildet hat sind nicht seine Schöpfungen, seine Zeichnungen sind seine Schöpfungen. Die Figuren sind aber Schöpfungen anderer und u.U. auch urheberrechtlich geschützt.
Grundsätzlich muß man auch die Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen beachten (speziell §22 KunstUrhG). Wenn man § 24 UrhG erfüllt, wird man recht wahrscheinlich auch § 23 (1) 4. KunstUrhG erfüllen, wenn man sich nicht ohnehin schon auf § 23 (1) 1. berufen kann.
Berühmte echte Personen zu zeichnen stellt also in der Regel rechtlich kein Problem dar. Bei erfundenen Figuren ist das deutlich schwieriger.