Hallo,
Dass andererseits Gewalttäter regelmäßig straffrei oder mit viel zu niedrigen Strafen davonkommen, ist eine Mär. Natürlich gibt es Fälle, wo das passiert, die sind aber nicht die Regel (siehe oben: öffentliche Rezeption durch unseren deutschen „Qualitätsjournalismus“).
Da irrst Du dich gewaltig. Im Gegenteil spielt die Presse dieses Spiel sogar mit, denn wenn ausnahmsweise mal ein Messerstecher oder Kinderschänder ein paar Jahre Gefängnis bekommt schreibt die Presse darüber, wenn dann aber der Täter Berufung einlegt und sein Urteil später in Bewährung abgeändert wird, ist es der Presse keine Zeile wert, mehrfach erlebt!
Wenn Du denkst Gewaltstraftäter kämen selten ungeschoren davon ist das genau das Problem auf das ich hingewiesen habe, es fehlt eine leicht zugängliche Datenbank, denn es ist leider die Realität und die Bürger wie du werden absichtlich dumm gehalten. Nur mal einen Fall aus meinem Umfeld: Ein Cousin wurde brutal und ohne Grund von einem Betrunkenen (22 Jahre) mit einem sogenannten Totschläger(warum hatte er den überhauipt dabei?) zusammengeschlagen( Kieferbruch, Milzriss, Zahnverlust) Der Täter schlug ihn nieder und bearbeitetete den Wehrlosen am Boden weiter. Mein Cousin leidet noch heute(12 Jahre später darunter) Das Urteil: Ein paar Arbeitsstunden und 5000 Euro Schmerzensgeld.
Mal ein paar öffentliche Fälle:
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Frechen/Köln.
Der 39-jährige Angeklagte aus Frechen, dem gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt wurde, ist von der 10. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts zu einer Haftstrafe in Höhe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden.
Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Ferner ist er zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 3000 Euro zugunsten des Geschädigten, der mit sechs Messerstichen verletzt worden war, verurteilt worden.
6 Messerstiche und nicht ein Tag Knast? Wer mit einem Messer auf jemand einsticht, sollte als Mordversuch gelten, m.M. nach. Und 3000 Euro Schmerzensgeld? Wohl auch ein Witz.
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Hunsrück
Brutal und rücksichtslos: Mit einem 45 Zentimeter langen Messer sticht ein Mann mehrmals auf einen Hunsrücker ein. Der 33-Jährige erleidet tiefe Schnitt- und Stichwunden an Hals, Nacken und Rücken. Blutüberströmt rettet sich der Mann mit letzter Kraft ins Freie. Zwar überlebt er die Messerattacke, doch bis heute leidet er unter den körperlichen und seelischen Folgen.
Das Simmerner Schöffengericht verurteilte den Messerstecher wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung auf vier Jahre ausgesetzt wird. Der 34-Jährige muss zusätzlich eine Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro zahlen.
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Winsen
Die Jugendkammer des Lüneburger Landgerichtes hat einen 40-Jährigen aus dem Landkreis Uelzen wegen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Der Mann war angeklagt, weil er im Juli dieses Jahres im Winsener Freizeitbad "Die Insel" eine neunjährige Grundschülerin sexuell missbraucht hatte
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Wolfsburg
Ein vorbestrafter Kinderschänder (50) wurde vor dem Jugendschöffengericht erneut wegen sexuellen Missbrauchs eines Mädchens verurteilt. Der Facharbeiter bekam zwei Jahre mit Bewährung und muss innerhalb von zwei Wochen in Therapie.
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Heilbronn
Das Heilbronner Amtsgericht hat am Dienstag drei Männer im Alter von 26, 31 und 37 Jahren wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung verurteilt. Der 26- und 31-Jährige sind Brüder. Das Trio arbeitete als angelernte Dachdecker.
Die drei hatten im November 2012 eine 26-jährige Bekannte des 31-Jährigen geschlagen, gewürgt und vergewaltigt. Der sexuelle Übergriff ereignete sich in der Wohnung des Ältesten in Heilbronn, wo alle Alkohol getrunken hatten. Während der 37-Jährige und der 26-Jährige mit Bewährungsstrafen von zwei Jahren davonkamen, muss nur der 31-Jährige für zwei Jahre und fünf Monate hinter Gitter.
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Hechingen
Weil er eine 14-Jährige im vergangenen Herbst auf einem Parkplatz in Albstadt vergewaltigt hat, ist ein 19-Jähriger vor dem Hechinger Amtsgericht zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und 10 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
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Deggendorfer
Was sich am Jugendschöffengericht abgespielte, ist wieder einmal ein Armutszeugnis der bundesrepublikanischen Justiz. Ein 32-jähriger Vilshofener wurde hier wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Beischlaf zwischen Verwandten zu einer lächerlichen Bewährungsstrafe verurteilt.
Der perverse Kinderschänder, dessen Frau ihr viertes Kind erwartet, hatte seine zwölfjährige Halbschwester in Osterhofen missbraucht. Genau so pervers und abnormal wie der Täter ist nun auch das Urteil. das an diesem Tag gefällt wurde: Eine opferschutzfeindliche Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, 1.000 Euro an die “Knochenmarkspende”, 150 Stunden gemeinnützige Arbeit und ein zweijähriges Umgangsverbot mit dem Opfer.
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München
Angespannt verfolgen die beiden Angeklagten die Urteilsverkündung. Dann lachen sie, verlassen erleichtert den Gerichtssaal. Die U-Bahn-Schläger Yasin Ö. (20) und Murat K. (21) bekamen nur Bewährungsstrafen!Der Überfall in der Münchner U-Bahn im Dezember: Zwei Fahrgäste bitten die beiden Türken, ihre Handymusik leiser zu stellen. Die Täter stoßen einen Familienvater (45, 4 Kinder) rabiat zu Boden, verletzten seinen Begleiter (45) mit einem 2-Kilo-Ziegelstein!Trotzdem verurteilte die Richterin Murat K. nur zu 15 Monaten Haft auf Bewährung, seinen Kumpel zu 18 Monaten. Sie sollen einen Anti-Aggressionskurs besuchen.
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Aurich/Norden
Nicht wegen versuchten Totschlags, sondern wegen eines sogenannten „Vollrausches“ hat das Landgericht Aurich am Dienstag einen 25-jährigen Norder zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.Ausgelöst worden sei der Wahn durch die Kombination von viel Alkohol (wohl mehr als drei Promille) und Kokain, das mehrere Gäste der Party in Norden konsumiert hatten.
Der 25-Jährige griff plötzlich den Gastgeber der Party mit dem Messer an und stach ihn in den Bauch, wofür es offenbar keinen echten Anlass gab.
Na denn... Nur genug Drogen/Alkohol zu sich nehmen und Leute abstechen ist Ok?
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Das ist nur eine kleine Auswahl und es ist leider die Regel. Aber selbst wenn es das nicht wäre, ist nur ein Einziges solcher Urteile eine Ohrfeige für das Opfer und ein Armutszeugnis für die Justiz. Doch wie gesagt, die Öffentlichkeit wird dumm gehalten und selbst die sensationsgeile Presse weckt die Menschen nur manchmal auf.
Doch wie viele solcher "Fehlurteile" muss es für dich geben, damit du es nicht als "Mär" abtust und somit verharmlost?
Wenn Du schon keine Fachliteratur nutzt, schau dir nur mal die leicht zugänglichen Informationen an und das ist wahrlich nur vorsichtig an der Oberfläche gekratzt, die Realität ist viel schlimmer:
Beispiele:
http://www.bing.com/search?q=bewährung+kinderschänder&go=&qs=ds&form=QBLH&filt=all
http://www.bing.com/search?q=bewährung+messerstecher&go=&qs=ds&form=QBRE&filt=all
Gruss
Mike