Texter mit x: Berühmte Personen erstellen

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Berühmte echte Personen zu zeichnen stellt also in der Regel rechtlich kein Problem dar. Bei erfundenen Figuren ist das deutlich schwieriger.

Stellt sich mir (als Laie) die Frage, zu was dann "Sylvester Stallone in Rockykluft" (siehe OP) zählt?

Irgendeine erfundene Figur ist noch nicht urheberrechtlich geschützt*. Es bedarf mehr, damit eine Figur selbst, also unabhängig von der konkreten Darstellung, geschützt ist. Die Figur Rocky (als erfundene Person mit seinem Umfeld, seiner Persönlichkeit und allem) mag urheberrechtlich geschützt sein und die meisten werden Sylvester Stallone in Boxerkluft mit Rocky assoziieren aber er ist damit noch nicht die Figur Rocky. Die Kluft (eine Verkleidung) ist zu unspezifisch, denke ich, als das Sylvester Stallone in der Kluft, losgelöst von dem was Rocky sonst noch ausmacht, schon die Figur Rocky darstellt. Ich wünschte ich könnte es besser erklären.

Bei einem Foto von einem Mensch der ein Merchandise-Kostüm an hat ist die Sache klar, das ist zulässig (zumindest, wenn es nicht arrangiert ist). Im hier diskutierten Fall ist es nur diffiziler, weil es eine Zeichnung, also eine eigene Schöpfung ist (wie ein arrangiertes Foto), was Interpretationsspielraum in Richtung Figur zuläßt. Ich denke es ist eine Abwägungsfrage, bei der aber der Darsteller deutlich mehr Gewicht hat als die Figur. Schauspieler sind immer (auch) sie selbst, damit muß sich jemand der seine Figur von einem Schauspieler darstellen läst abfinden.

*Ich meine keine konkret ausgestaltete Skulptur oder Zeichnung, die kann als Werk der Bildenden Kunst geschützt sein.