Mahlzeit,
wie ist denn der aktuelle Stand zum Thema IP-Adressen speichern?
der aktuelle Stand ist zu allererst und seit Jahrzehnten immer noch, dass das Bundesdatenschutzgesetz die Datenvermeidung vorschreibt.
Dementsprechend …
Ich bin Betreiber eines unkommerziellen* Fan-Forums zu einem Film. Früher hat man da bei jedem Posting die IP-Adresse des Nutzers gespeichert.
… solltest du erstmal erklären, wozu du die IP-Adressen überhaupt benötigst. Vor allem: Hast du in der Zeit, in der du das Forum betreibst, tatsächlich jemals eine Adresse benötigt? Oder sind das nur theoretische Hirngespinste wie die erwähnten Schmuddelbildchen?
Hast du ein praktisches Problem, zum Beispiel regelmäßiges Zumüllen des Forums? Dann käme auch ein Mittelding in Frage, nämlich das Speichern für 24 Stunden. So bliebe einerseits die Möglichkeit, IP-Adressen auszusperren, andererseits wird niemandem länger als unnötig auf die Finger geguckt, denn die Adressen sind ja in aller Regel nach spätestens 24 Stunden sowieso für deine Zwecke wertlos. (Noch effizienter wäre allerdings ein Fingerabdruck des Browsers.)
Der Punkt ist, dass es auf deine Frage, sorgfältig betrachtet, keine Ja-Nein-Antwort geben dürfte, sondern das Problem individuell angegangen werden sollte.
Nun hört man immer wieder, dass irgendwo die Herausgabe von Nutzerdaten verlangt wurde. Wie soll das gehen, wenn man gar keine speichern darf (eine Mailadresse nützt ja nicht viel)...
Unerheblich. Die meisten Kläger haben wahrscheinlich überhaupt keine Ahnung, welche "persönlichen Daten" sie da einklagen. Das ist also nicht mehr als der Versuch, dem Unhold einen Schritt näherzukommen.
Davon mal abgesehen steht nirgendwo, dass man rundweg "gar keine speichern darf". Man darf keine speichern, _die man nicht braucht_. Und schon gar nicht darf man speichern, ohne die Erlaubnis ihres Besitzers eingeholt zu haben.
Wenn zum Beispiel eine Zeitung nur Abonnenenten in seinen Foren zulässt, liegen selbstverständlich sehr weitgehende persönliche Daten vor, die auch benötigt werden, für die Abo-Rechnung nämlich.
Bei deinem Forum mag das wieder gänzlich anders sein, wenn es frei zugänglich ist.
Sowas soll ja auch schon gerichtlich durchgesetzt worden sein...
Das letzte Wort bezüglich Herausgabe von persönlichen Daten für zivile Ansprüche hatte gerade gestern der Bundesgerichtshof: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Urteil-Kein-Auskunftsanspruch-gegen-Internet-Portal-2243656.html – um es in einem Wort zusammenzufassen: Nein.
Da geht es aber wohlgemerkt um das Zivilrecht. Geht es um das Strafrecht, müssen die Daten rausgerückt werden, so ein richterlicher Beschluss vorliegt.
*ich betrachte es als unkommerziell. Da Werbebanner auf der Seite sind, kann ein Gericht das unter Umständen schon wieder anders werten...
Ob du mit einer Beleidigung, mit der Verbreitung von falschen Tatsachen oder dem Aufruf zum Völkermord Geld einnimmst oder nicht, hat mit den Auskunftsansprüchen gegen dich bzw. deine Nutzer rein gar nichts zu tun.