Solange hier keine Rechtklarheit zwischen "ich muss speichern" und "ich darf nicht speichern" geschaffen worden ist, wird weiterhin jeder machen oder unterlassen, was er will.
Welche Unklarheit besteht den? Insbesondere für das "ich muß speichern"? Es besteht bis auf wenige Ausnahmen noch nicht mal eine Anzeigepflicht. Aus welcher Regelung soll sich dann irgendwie eine Pflicht zur vorbeugenden potentiellen Beweissicherung ergeben?