Homepage Privider Kundendaten an dritte
Jassica
- recht
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Hallo,
Ich muss Lückenlose Kontoauszüge beim Sozialgericht abgeben um zu beweisen das ich hilfsbedürftig bin und soll alles offen lassen. Das Sozialgericht wird diese Auszüge dem Jobcenter zu schicken.
Findet ihr es eher unbedenklich oder riskant Kontoauszüge mit Kontobewegungen an dritte weiter zu geben ohne die Kundennummer oder Auftragsnummer von meinem Homepageprovider (Homepagepaket & V- Server zu schwärzen)?, auch Kundennummer / Rechnungsnummer von Email sind auf den Kontobewegungen zu erkennen ?
Ich benutze Homepage-Paket und V-Server und Email geschäftlich. Wie kann ich begründen das diese Daten dem Datenschutz unterliegen und es Unverantwortlich ist an Dritte weiter zu geben?
Vielen Dank für Hilfe!
Hallo
Ich muss Lückenlose Kontoauszüge beim Sozialgericht abgeben um zu beweisen das ich hilfsbedürftig bin und soll alles offen lassen. Das Sozialgericht wird diese Auszüge dem Jobcenter zu schicken.
Findet ihr es eher unbedenklich oder riskant Kontoauszüge mit Kontobewegungen an dritte weiter zu geben ohne die Kundennummer oder Auftragsnummer von meinem Homepageprovider (Homepagepaket & V- Server zu schwärzen)?, auch Kundennummer / Rechnungsnummer von Email sind auf den Kontobewegungen zu erkennen ?
Ich benutze Homepage-Paket und V-Server und Email geschäftlich. Wie kann ich begründen das diese Daten dem Datenschutz unterliegen und es Unverantwortlich ist an Dritte weiter zu geben?
Das ist definitiv eine Frage, die du dem Rechtsanwalt deines geringsten Misstrauens stellen solltest. Wenn dir unsereins das eine oder andere Argument, das sich vor Gericht als Scheinargument herausstellt, an die Hand gibt, ist dir damit nicht geholfen.
Tschö, Auge
Mahlzeit,
Findet ihr es eher unbedenklich oder riskant Kontoauszüge mit Kontobewegungen an dritte weiter zu geben ohne die Kundennummer oder Auftragsnummer von meinem Homepageprovider (Homepagepaket & V- Server zu schwärzen)?,
MMn reicht der Saldo und die laufende Nummer. Wie es das Gericht sieht, kann ich nicht sagen.
auch Kundennummer / Rechnungsnummer von Email sind auf den Kontobewegungen zu erkennen ?
Diese Frage wird dir hier keiner beantworten können.
Hi,
Ich bin kein Experte, denke aber es ist ok.
Ich muss Lückenlose Kontoauszüge beim Sozialgericht abgeben um zu beweisen das ich hilfsbedürftig bin und soll alles offen lassen. Das Sozialgericht wird diese Auszüge dem Jobcenter zu schicken.
Lückenlos macht Sinn um einen Anspruch zu rechtfertigen.
Findet ihr es eher unbedenklich oder riskant Kontoauszüge mit Kontobewegungen an dritte weiter zu geben ohne die Kundennummer oder Auftragsnummer von meinem Homepageprovider (Homepagepaket & V- Server zu schwärzen)?, auch Kundennummer / Rechnungsnummer von Email sind auf den Kontobewegungen zu erkennen ?
Eine eigene Domain und E-Mail, ist kein Luxusgut mehr, genauso wenig wie ein Mobiltelefon. War in den 80’ern noch anders, da gehörte das Handy zum Porsche-, und Co. Besitzer. Domain kostest ca. 6,- € im Jahr.
Ich benutze Homepage-Paket und V-Server und Email geschäftlich. Wie kann ich begründen das diese Daten dem Datenschutz unterliegen und es Unverantwortlich ist an Dritte weiter zu geben?
Deine E-Mail kannst du doch angeben. - Machst doch mit deiner Mail (Postanschrift) auch.
Deine Zugangsdaten (Passwort) wird doch auf deinem Kontoauszug nicht gedruckt ?!
Viele Grüße aus LA
Hallo,
Ich muss Lückenlose Kontoauszüge beim Sozialgericht abgeben um zu beweisen das ich hilfsbedürftig bin und soll alles offen lassen. Das Sozialgericht wird diese Auszüge dem Jobcenter zu schicken.
Bei solchen Fragen bist du bei
http://www.elo-forum.org
oder
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/
besser aufgehoben als hier.
Findet ihr es eher unbedenklich oder riskant Kontoauszüge mit Kontobewegungen an dritte weiter zu geben ohne die Kundennummer oder Auftragsnummer von meinem Homepageprovider (Homepagepaket & V- Server zu schwärzen)?, auch Kundennummer / Rechnungsnummer von Email sind auf den Kontobewegungen zu erkennen ?
Ja, das kann riskant sein, weil sich mit diesen Daten womöglich ein Dritter Zugang verschaffen kann.
Frag mit dieser Begründung bei der Geschäftsstelle des Gerichts nach, ob Du diese Daten (Kundennummer bzw. Auftragsnummer) schwärzen darfst (das ist sowie höchst volatile Ansichtssache des Gerichts, da kann also auch ein Anwalt keine verlässliche Auskunft geben), biete ggf. an, eine geschwärzte Kopie für die gegnerische Partei (hier wohl das Jobcenter) und eine UNgeschwärzte für das Gericht selbst zu erstellen.
Jörg Reinholz
Hi!
Ich bin leicht verwirrt. Sozialgericht, hilfbeduerftig und geschaeftlich genutzte Server passen in meiner Welt irgendwie nicht zusammen. Das klingt nach Selbststaendigkeit. Seit wann bekommt man als Selbststaendiger irgendwelche Hilfen vom Staat? Hat sich da was geaendert? Ich hatte mal das Problem (so vor 10 Jahren): Selbsstaendig und nix zu beissen. Anfrage beim Amt hat ergeben, dass da nix zu machen ist.
Gruss,
Steel
Hat sich da was geaendert? Ich hatte mal das Problem (so vor 10 Jahren): Selbsstaendig und nix zu beissen. Anfrage beim Amt hat ergeben, dass da nix zu machen ist.
Vom "Amt" bekommt man wohl öfter falsche Auskünfte.
Sag ich nicht
Mahlzeit,
Ich hatte mal das Problem (so vor 10 Jahren): Selbsstaendig und nix zu beissen. Anfrage beim Amt hat ergeben, dass da nix zu machen ist.
Dann haben die dich dreist belogen, ist aber absolut üblich beim Amt. Die arbeiten auf Provision, das heisst, umso weniger Ausgaben umso mehr bekommen die Geld. Dabei ist es egal ob jemand vermittelt oder ob ein Antrag abgelehnt wird.