tami: Datenschutz nach Kündigung

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hi tami,

hi Adam,

"Unternehmen haben einen betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen, wenn sie bei der automatisierten Datenverarbeitung mindestens 10 Personen oder bei der Verarbeitung auf andere Weise (manuelle Verfahren) mindestens 20 Personen beschäftigen. Maßgeblich ist nicht die Anzahl der Arbeitnehmer, sondern die der im Unternehmen tätigen "Personen" (d.h. auch freie Mitarbeiter, Auszubildende und Geschäftsführer)."

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/datenschutzbeauftragter/

zu schnell geschossen und editierfuntkion vermisst. ihr werdet ja nicht 10 leute in der datenverarbeitung haben, oder? aber im zweifel einen datenschutzbeauftragten fragen, dachte ich, ggfs. bei der ihk, das sind die meisten betriebe doch zwangsmitglied ...;

mfg

tami