Adam: Datenschutz nach Kündigung

Wie finde ich am besten Informationen für folgenden Sachverhalt.
Ein Mitarbeiter scheidet aus. Nun werden ja Daten vom Ihm gespeichert. Welche müssten gelöscht werden? Im Grunde genommen müssen ja eigentlich alle Daten, wie Adresse, Telefonnummer etc gespeichert werden.
Ich weiß das ist ein komplexes Thema, aber wie sucht man am besten danach, bzw. hat jemand von euch Erfahrungen?
Also nehmen wir an ich habe vom Mitarbeiter folgende Daten:
Vorname, Nachname, Handzeichen also z.B. dz und Straße, PLZ, Ort, email, Handynummer, Familienstand. Vermutlich muß man keinerlei Daten löschen oder?

  1. Hallo,

    Wie finde ich am besten Informationen für folgenden Sachverhalt.

    indem du mal Personalchefs von Firmen fragst, die du kennst?

    Ein Mitarbeiter scheidet aus. Nun werden ja Daten vom Ihm gespeichert. Welche müssten gelöscht werden? Im Grunde genommen müssen ja eigentlich alle Daten, wie Adresse, Telefonnummer etc gespeichert werden.

    Solange das Anstellungsverhältnis besteht, müssen diese Daten natürlich vorgehalten werden, klar. Aber sie unterliegen ja auch dann schon den Datenschutzbestimmungen, dürfen also nicht einfach so allen Mitarbeitern zugänglich sein.

    Gelöscht werden muss vermutlich sowieso nichts, allenfalls gesperrt, denn AFAIK gibt es für diese Daten ja vorgeschriebene Aufbewahrungsfristen.

    Ich denke daher, dass sich mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters aus datenschutzrechtlicher Sicht eigentlich nichts ändert. Aber das ist nur meine laienhafte Meinung.

    Ciao,
     Martin

    --
    Küssen ist die schönste Methode, eine Frau zum Schweigen zu bringen.
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  2. Mahlzeit,

    Also nehmen wir an ich habe vom Mitarbeiter folgende Daten:
    Vorname, Nachname, Handzeichen also z.B. dz und Straße, PLZ, Ort, email, Handynummer, Familienstand. Vermutlich muß man keinerlei Daten löschen oder?

    Ich würde sagen, das verhält sich wie mit allen relevanten Unterlagen. Die müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, falls sich an dieser Frist nichts geändert hat.
    Das gilt mMn auch für digitale Unterlagen. Bin aber kein Anwalt.

    --
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  3. hi Adam,

    "Unternehmen haben einen betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen, wenn sie bei der automatisierten Datenverarbeitung mindestens 10 Personen oder bei der Verarbeitung auf andere Weise (manuelle Verfahren) mindestens 20 Personen beschäftigen. Maßgeblich ist nicht die Anzahl der Arbeitnehmer, sondern die der im Unternehmen tätigen "Personen" (d.h. auch freie Mitarbeiter, Auszubildende und Geschäftsführer)."

    http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/datenschutzbeauftragter/

    mfg

    tami

    1. hi tami,

      hi Adam,

      "Unternehmen haben einen betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen, wenn sie bei der automatisierten Datenverarbeitung mindestens 10 Personen oder bei der Verarbeitung auf andere Weise (manuelle Verfahren) mindestens 20 Personen beschäftigen. Maßgeblich ist nicht die Anzahl der Arbeitnehmer, sondern die der im Unternehmen tätigen "Personen" (d.h. auch freie Mitarbeiter, Auszubildende und Geschäftsführer)."

      http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/datenschutzbeauftragter/

      zu schnell geschossen und editierfuntkion vermisst. ihr werdet ja nicht 10 leute in der datenverarbeitung haben, oder? aber im zweifel einen datenschutzbeauftragten fragen, dachte ich, ggfs. bei der ihk, das sind die meisten betriebe doch zwangsmitglied ...;

      mfg

      tami