Liebe Mitdenker,
liebe Wissende,
liebe Neugierige,
ja!
Der vorige Nutzer hat sie dir unter einer Bedingung überlassen. Die Nutzungsart ist Teil des Überlassungsvertrages, eine andere Nutzung ist Vertragsbruch. Sofern ihr keine zeitliche Begrenzung abgemacht habt, gilt das dann auch genau so bis zum Sankt Nimmerleinstag.
Wettbewerbsbeschränkende Verträge ohne adäquate Gegenleistung sind in DE (derzeit noch) nichtig oder zumindest anfechtbar.
Nach TTIP wird das vermutlich anders werden.
@OP:
Die Domain ist für dich genauso viel Wert, wie eine Kiste mit Spezialpapier. Was Du darauf drucken und verbreiten darfst, hängt von vielen Rechten (Anderer) ab: Markenrecht, Namensrecht, UWG, sonstige Vorbenutzungsrechte, ...
Spirituelle Grüße
Euer Robert
robert.r@online.de
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Möge der wahre Forumsgeist ewig leben!