Ahoi Klaus
Guten Tag.
Ich habe die Domain letztlich für 50€ bekommen, ursprünglicher Preis sollte 600€ sein. Der Verkäufer schrieb in einer seiner letzten Emails "sollte sich allerdings herausstellen, dass Sie die Domain nicht für ihren privaten Verein nutzen, können wir diesen Preis nicht halten". Ich versicherte es ihm und das ist auch Stand der Dinge.
Die Frage ist nun, kann ich als Besitzer der Domain frei über deren Einsatz verfügen oder gilt die Bedingung des Verkäufers auch weiterhin?
Der vorige Nutzer hat sie dir unter einer Bedingung überlassen. Die Nutzungsart ist Teil des Überlassungsvertrages, eine andere Nutzung ist Vertragsbruch. Sofern ihr keine zeitliche Begrenzung abgemacht habt, gilt das dann auch genau so bis zum Sankt Nimmerleinstag.
Tätest du dem Fritze Haarmann ein Beil überlassen unter der Bedingung, er möge damit nur sein Gemüse hacken, wärest du auch eine beleidigte Leberwurst, wenn er dir erklärt, er habe nun ein halbes Jahr Gemüse gehackt, das Beil gehört ihm, nicht dir, also könne er jetzt auch dich kleinhacken.
Das ist nur bedingt richtig. Wenn diese formulierte Nutzungseinschränkung an sich nicht statthaft ist (darf man Macs nur mit MacOS nutzen und umgekehrt) oder aber, wenn das Beil am Ende geklaut war, ist o.g. hinfällig. Ich glaube mittlerweile, einen Rechtsanspruch wird der Verkäufer nicht durchsetzen können, weil das Grabbing an sich zweifelhaft ist, wie Martin ja auch schon schrieb. Die Frage die da hinter steht ist ja, ob man den Domainnamen (wenn man ihn dann sichern darf zum Weiterverkauf) an sich denn verantwortlich machen kann/will für den zukünftigen finanziellen Erfolg. Nur dann macht es ja Sinn zu sagen, für einen kleinen Verein 50,00 für eine große Webseite 500,00. Das ist aus meinen Augen mittlerweile alles schon zweifelhaft auf der moralischen Ebene an sich.
http://www.jurablogs.com/topic/domaingrabbing
Dank und Gruß,
bob from berlin