Tach,
Je nach Höhe des Streitwerts schicken die dich aber wieder weg. Amtsgerichte behandeln nur Streite unter 5000 Euro, darüber sind Landgerichte zuständig.
nö, die Amtsgerichte sind für die Beratungshilfe zuständig: http://www.gesetze-im-internet.de/berathig/__4.html
mfg
Woodfighter