nur der Korrektheit halber:
Damals war in Deutschland Homosexualität noch strafbar nach §175 BGB bis zum 11. Juni 1994 !!!
Der genannte Paragraph war Bestandteil des deutschen Strafgesetzbuches (dStGB), nicht des bürgerlichen Gestzbuches (BGB).
Das bedeutete, dass die Staatsanwaltschaft auch ohne Anzeige ermitteln musste. Also eine einvernehmliche gleichgeschlechtliche Sexualität "zwischen Personen männlichen Geschlechts" musste vom Staat verfolgt und bestraft werden.
Keine 20 Jahre später - also aus heutiger Sicht - erscheint das wie ein Überbleibsel aus dem Mittelalter. Dafür mussten Männer ins Gefängnis !!!
Und wir wollen den arabischen Staaten Kleidervorschriften machen unter Berufung auf die "Frauenrechte". Ich erinnere: Ein Argument gegen die Taliban in Afghanistan war, dass sie den Frauen die Ganzkörperverhüllung vorgeschrieben haben.