Das ist ja ein ganz andere Sachverhalt, als die erste Frage.
Natürlich muss er kein Gehalt nennen.
Das Problen ist, dein Kollege ist ALG I oder ALG II Bezieher.
Und wenn er keinen Stress mit seinen Ersatzeinkommen haben will,
muss oder kann, hat er sich nach den Spielregeln des Leistungsträgers
und SGB entsprechend zu verhalten oder muss mit den Konsequenzen leben.
Was eventuell auch einen Klageweg durch die verschiedenen Instanzen mit
ungewissen Ausgang nach sich zieht. Ich gehe mal davon aus, dass dieser Kollege
wo die Frage nach der Fortbildung kam, sich sehr nahe stehen. Und da solche Sachen
ja immer mehr Kannleistungen sind, steht es ihm frei, sich seinen Weg zusuchen.
Die Frage hätte lauten müssen, stellt die Weigerung, einem Arbeitgeber zu erst einen
Gehaltswunsch mit zuteilen, einen sanktionsfähigen Tatbestand nach SGB da.
Dies ist aber eine ganz andere rechtliche Baustelle, als die Erstfrage.