Henry: Frage zur Einkommensteuerberechnung

Hallo,

ich bin seit einem knappen Jahr selbständig und kenne mich was die Einkommenssteuer angeht leider noch nicht so gut aus. Vielleicht könnt Ihr mir meine Frage bezogen auf folgendes Szenario beantworten:

Folgende Annahmen:

• Ein handelt sich um eine GbR mit zwei Gesellschaftern • Im Jahr 2014 wurden insgesamt Rechnungen über 80.000 Euro an Kunden gestellt (Einnahmen) • Im Jahr 2014 wurden insgesamt Rechnungen über 25.000 Euro gezahlt (Ausgaben)

Das bedeutet, dass die Firma in 2014 einen Gewinn von 55.000 Euro (80.000 Euro Einnahmen – 25.000 Euro Ausgaben) gemacht hat.

So wie ich das bisher verstanden habe werden diese 55.000 Euro bezogen auf folgende Einkommenssteuertabelle versteuert.

http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_%28Deutschland%29#mediaviewer/File:ESt_D_Tabellen_2010_2014_150kEUR.png

Bei einem Gewinn von 55.000 Euro in 2014 würde das bedeuten, dass 27,02% Steuern zu zahlen sind. Das wären in diesem Fall 14.861,00 Euro.

Nun gibt es aber folgende zusätzliche Aspekte die berücksichtigt werden müssen:

• Steuerfreibetrag für zwei ledige Gesellschafter (für jeden 8.354 Euro = 16.708 Euro) • Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für beide Gesellschafter (nehmen wir hier der Einfachheit halber 500,00 pro Gesellschafter pro Monat an / insgesamt 12.000 Ausgaben pro Jahr) • Ein Gesellschafter hat eine Eigentumswohnung (die Wohnung bringt 550,00 Euro Kaltmiete pro Monat / insgesamt 6.600 Euro Einnahmen pro Jahr) • Der Gesellschafter der die Eigentumswohnung hat hat diese noch nicht abbezahlt (er tilgt 350,00 Euro pro Monat / insgesamt 4.200 Euro Ausgaben pro Jahr)

Demnach müssen so wie ich das verstanden habe nicht die 55.000 Euro versteuert werden sondern nur folgender Betrag:

Unternehmensgewinn (55.000 Euro)

  • Steuerfreibetrag für beide Gesellschafter (16.708 Euro)
  • Ausgaben für Krankversicherung (12.000 Euro)
  • Einnahmen von Mieter Wohnung (6.600 Euro)
  • Ausgaben für Tilgung Wohnung (4.200 Euro)

= 28.692 Euro zu versteuernder Betrag

Wenn dann nur 28.692 Euro versteuert werden müssen würde das laut Tabelle eine Einkommenssteuer von 4937 Euro (17,63%) bedeuten.

Habe ich das vom Grundprinzip her richtig verstanden oder sind hier gravierende Fehler in Rechnung vorhanden?

  1. Tach!

    Habe ich das vom Grundprinzip her richtig verstanden oder sind hier gravierende Fehler in Rechnung vorhanden?

    Keine Ahnung, ich bin kein Steuerberater. Aber trag das doch mal alles in das Elsterformular ein, das weiß meistens recht gut, was das Ergebnis ist. Das ist ja auch keine umsonst gewesene Arbeit, denn zur Abgabe der Steuererklärung wirst du das ja sowieso brauchen.

    dedlfix.

  2. ich bin zwar freiberuflich tätig, aber nicht so der Steuer-Spezi.

    An deiner Betrachtung fällt mir auf, dass du durch Gründung einer Firma (GbR) gedanklich eine "Hochzeit" zwischen den Gesellschaftern vollziehst.

    Soweit ich weiss, muss jeder seine Steurerklärug selber machen. Für den Gewerbebetrieb ist eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.

    Daraus ergeben sich Kosten wie etwa Kammerbeiträge, Gewerbesteuer, ... die den Betriebsgewinn noch nachträglich schmälern.

    Dann ist zu klären, ob der verbleibende Gewinn in welchem Verhältnis an die Gesellschafter auszuschütten ist. Das ist dann deren Brutto-Einkommen.

    So habe ich es verstanden.

    Linuchs

  3. Tagchen Ich kenne mich damit so gut aus wie auf dem Mond... nämlich gar nicht. Trotzdem ein paar Anmerkungen.

    Demnach müssen so wie ich das verstanden habe nicht die 55.000 Euro versteuert werden sondern nur folgender Betrag:

    Unternehmensgewinn (55.000 Euro)

    Muss ein Unternehmen nicht auch noch sonstige Steuern bezahlen? Geht der gesamte Gewinn an die Gesellschafter oder soll ein Teil davon im Unternehmen bleiben für irgendwelche Anschaffungen? Geht das bei eurer Unternehmensform?

    • Steuerfreibetrag für beide Gesellschafter (16.708 Euro)

    Der ist laut der von dir verlinkten Tabelle ja bereits mit in den Steuersatz eingerechnet. Die beginnt erst bei 8500 Euro, also darfst du den da nicht mehr abziehen.

    • Ausgaben für Krankversicherung (12.000 Euro)

    Ob man die abziehen darf kann ich nicht beurteilen, beim Angestellten geht das vom Bruttolohn weg.

    • Einnahmen von Mieter Wohnung (6.600 Euro)
    • Ausgaben für Tilgung Wohnung (4.200 Euro)

    Minus Ausgaben für Verwaltung und Instandhaltung...

    Alles nur ohne nennenswertes Hintergrundwissen! Du siehst aber, da kann mit ein bisschen anderen Annahmen gleich was völlig anderes herauskommen. => Profi machen lassen. Wenn du was mit dem berechneten Geld planen willst hast du nichts von vagen Annahmen, die dir das Finanzamt später, wenns vielleicht schon zu spät ist, auf die Realität herunter korrigiert.

    1. Tut mir leid, ein Nachtrag. Die anderen habens ja schon gesagt aber ich wollte auch noch bezweifeln dass in einer GbR die Gesellschafter zusammen veranlagt werden dürfen.

  4. Liebe Mitdenker, liebe Wissende, liebe Neugierige,

    ja!

    Eine GbR ist keine Firma.

    Grob gesagt: Einnahmeüberschuss ermitteln, vermindrn durch allgemeine Freibeträge, Rückstellungen, usw. Verbleibender Einnahmeüberschuss wird (laut Vertrag) verteilt auf alle Gesellschafter. Freibeträge und Kosten der Gesellschafter kommen zum Ansatz. Die Steuern für jeden Gesellschafter werden ermittelt auf den verbleibenden Rest.

    Da Ihr auch Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, ggf. Betriebshaftpflicht, IHK, usw. abdrücken müsst, dürfte da pro Nase gar nicht mehr übrig bleiben, als der steuerliche "Jedermannfreibetrag". Also Null Steuern, aber kräftig Sozialabgaben. Ggf. hier Antrag auf Ermäßigung für geringverdienende Selbstständige stelllen, aber presto!

    Spirituelle Grüße Euer Robert

    --
    Möge der Forumsgeist wiederbelebt werden!
  5. Hi,

    • Ein handelt sich um eine GbR mit zwei Gesellschaftern • Im Jahr 2014 wurden insgesamt Rechnungen über 80.000 Euro an Kunden gestellt (Einnahmen) • Im Jahr 2014 wurden insgesamt Rechnungen über 25.000 Euro gezahlt (Ausgaben)

    Das bedeutet, dass die Firma in 2014 einen Gewinn von 55.000 Euro (80.000 Euro Einnahmen – 25.000 Euro Ausgaben) gemacht hat. So wie ich das bisher verstanden habe werden diese 55.000 Euro bezogen auf folgende Einkommenssteuertabelle versteuert.

    Bin kein Steuerfachmann, würde aber vermuten, daß auf diesen Betrag Gewerbesteuer fällig ist.

    Bei einem Gewinn von 55.000 Euro in 2014 würde das bedeuten, dass 27,02% Steuern zu zahlen sind. Das wären in diesem Fall 14.861,00 Euro.

    M.E. nein, denn das ist die Einkommensteuertabelle - die ist für persönliche Einkommen, nicht für Gewerbe.

    Nach Zahlung der Gewerbesteuer müßte, wie andere auch schon meinten, der Rest, soweit er nicht für Investitionen, Rücklagen usw. verwendet werden soll, an die Gesellschafter ausgezahlt werden (so wie im GbR-Vertrag vereinbart).

    Gehen wir mal von keinen Investitionen/Rücklagen/usw aus, und 50/50-Teilung.

    Macht für jeden Gesellschafter dann 27500 Euro.

    Und ab hier läuft dann alles getrennt.

    • Steuerfreibetrag für zwei ledige Gesellschafter (für jeden 8.354 Euro = 16.708 Euro)

    Der ist in der Tabelle bereits berücksichtigt, darf also nicht nochmal angesetzt werden.

    • Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für beide Gesellschafter (nehmen wir hier der Einfachheit halber 500,00 pro Gesellschafter pro Monat an / insgesamt 12.000 Ausgaben pro Jahr)

    also wenn, dann 6000, da ja jeder Gesellschafter für sich betrachtet werden muß.

    • Ein Gesellschafter hat eine Eigentumswohnung (die Wohnung bringt 550,00 Euro Kaltmiete pro Monat / insgesamt 6.600 Euro Einnahmen pro Jahr) • Der Gesellschafter der die Eigentumswohnung hat hat diese noch nicht abbezahlt (er tilgt 350,00 Euro pro Monat / insgesamt 4.200 Euro Ausgaben pro Jahr)

    Das betrifft dann auch nur genau den einen Gesellschafter. Dem anderen hilft das nichts.

    Interessant ist aber nicht nur, wieviel er im Monat tilgt, sondern auch, wieviel Zinsen er zahlt.

    Demnach müssen so wie ich das verstanden habe nicht die 55.000 Euro versteuert werden sondern nur folgender Betrag:

    Habe ich das vom Grundprinzip her richtig verstanden oder sind hier gravierende Fehler in Rechnung vorhanden?

    m.E. gravierende Fehler, weil Du

    1. Betriebseinkünfte und Gesellschafter-Einkommen vermischst
    2. die Versteuerung der 2 Gesellschafter in einen Topf wirfst
    3. die Eigentumswohnung auch auf 2 Gesellschafter verteilst, obwohl sie einem der Gesellschafter alleine gehört.

    Aber das ist nur die Meinung eines Laien. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

    cu, Andreas

    --
    Warum nennt sich Andreas hier MudGuard? O o ostern ... Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.