Moin,
Das sind tolle Ratschläge, besonders der mit dem Kotflügel. Praktisch gibt es tatsächlich nur ganz ganz Wenige, die den Sinn eines Kreisverkehrs begriffen haben
ja, und die damit verbundene Vorfahrtregelung. Vom Blinken wollen wir gar nicht reden.
PS: Idiotisch ist auch die Regelung an einem Zebrastreifen: ... wenn ersichtlich ist, dass Personen die Straße überqueren wollen, ist anzuhalten.
Nur: Der Gesetzgeber hat vergessen zu beschreiben, WORAN das sichtbar wird.
Ich wäre nicht auf die Idee gekommen, hier ein eindeutiges Kriterium zu fordern. Interessant finde ich in dem Zusammenhang aber, dass es viele Jahre lang eine Seltenheit war, dass Autofahrer tatsächlich am Zebrastreifen gehalten haben; in letzter Zeit hat sich das zumindest hier in der Gegend deutlich verbessert.
Konkret und eindeutig hingegen war die Regelung in der DDR: Befinden sich Fußgänger auf dem Schutzweg ist anzuhalten (das versteht jeder Idiot).
Also wie in LA oder Paris: Einfach nur am Straßenrand stehen und warten nützt nichts; man muss auch tatsächlich auf die Straße treten.
Und ganz zuletzt das Allerletzte: Auf bundesdeutschen Parkplätzen gilt die StVO gar nicht bzw. nur dann, wenn es explizit aus ausgewiesen ist.
Das stimmt nicht. Die StVO gilt für alle öffentlichen Verkehrsflächen, dazu gehören auch öffentliche Parkplätze, nicht aber die Parkplätze von Firmen und Geschäften. Und wenn da an der Einfahrt steht: "Auf diesem Parkplatz gilt die StVO", dann ist das formal falsch. Ein Supermarkt-Inhaber kann nicht einfach so den Geltungsbereich der StVO ausdehnen. Korrekt, aber seltener anzutreffen: "Auf diesem Parkplatz gelten die Regeln der StVO entsprechend."
So long,
Martin
Nothing travels faster than the speed of light with the possible exception of bad news, which obeys its own special laws.
- Douglas Adams, The Hitchhiker's Guide To The Galaxy