Hallo
Stimmt, die dürfen den Zebrastreifen, ihr Fahrrad schiebend, durchaus benutzen.
Ich bin jetzt nicht so der Paragrafenjunkie, daher habe ich einfach mal in der STVO geguckt: Zebra, äh Fußgängerüberweg. Da finde ich keinen Hinweis, dass Radfahrer ihr Vehikel schieben müssen.
Dort findest du auch keinen Hinweis darauf, dass sie fahren dürfen. Es steht aber explizit im ersten Absatz, wer fahren darf. Das sind Benutzer von Krankenfahrstühlen und Rollstühlen. Weit und breit kein Hinweis auf Radfahrer. Siehe dazu auch den Nachbarast.
Kannst du mir einen Link geben, aus dem hervorgeht, dass es Radfahrern verboten ist, über einen solchen zu fahren?
Implizit auf der von dir verlinkten Seite.
Tschö, Auge
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Wo wir Mängel selbst aufdecken, kann sich kein Gegner einnisten.
Wolfgang Schneidewind *prust*
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