Tach,
Der Radioladen ist nicht Kunde, sondern Händler. Er regelt das für dich mit dem Hersteller, denn der Hersteller ist dir, seinem Endkunden gegenüber zur Gewährleistung verpflichtet, nicht dem Laden. Der Laden ist nur Mittelsmann.
nein, der Händler ist dem Endkunden zur Gewährleistung verpflichtet, denn er ist der Vertragspartner; der Hersteller hat damit erstmal nichts zu tun. Wie der Händler das mit seinem Händler oder dem Hersteller abwickelt, ist für den Kunden irrelevant.
Ein kaputtes Radio kannst du im Übrigen nicht im Laden zurückgeben. So, wie der Hersteller die korrekte Funktion gewährleisten muss, musst du ihm die Chance gegen, diese Pflicht auch zu erfüllen. Das bedeutet erstmal: Reparatur oder Austausch. Das sofortige Zurückgeben im Sinne von Geld zurückbekommen ist im stationären Handel eine freiwillige Leistung.
Nein, das ist abhängig von der konkreten Situation; beim Kauf von Gegenständen ist allerdings die Nachbeserung üblicherweise der erste nötige Schritt (Ausnahmen regelt § 440 BGB).
Bringst du ein defektes Gerät in den Laden, gibt es drei Möglichkeiten:
- Du bekommst ein neues Gerät im Austausch (vor allem bei billigen Kleingeräten, die keine Reparatur lohnen).
- Das Gerät muss zur Reparatur eingesendet werden (Laden hat keine vom Hersteller anerkannte Werkstatt oder Reparatur zu kompliziert).
- Das Gerät wird vom Radioladen selbst repariert (gegen Kostenerstattung durch den Hersteller natürlich – für solche Garantieerstattungen gibt es seit jeher ein festgelegtes Prozedere zwischen Herstellern und Handwerk).
Die Wahl, ob die Nacherfüllung durch eine Mängelbeseitigung oder durch Neulieferung geschieht, ist erstmal Sache des Käufers ($439 Abs 1 BGB), der Verkäufer kann allerdings bei „unverhältnismäßigen Kosten“ die Neulieferung verweigern. Weitere Möglichkeiten den Mangel aus der Welt zu schaffen, sind übrigens Preisnachlass und Rücktritt vom Vertrag (letzteres allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen).
Parallel dazu gibt es dann noch den Begrif der Garantie, diese ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und der Händler hat wiederum nichts damit zu tun. Die beiden Begriffe werden häufig verwechselt, haben aber komplett unterschiedliche gesetzliche Grundlagen.
mfg
Woodfighter