"wir beliefern nur gewerbliche Kunden..."
billy the gates
- recht
kann mir jemand verraten, was es damit auf sich hat? Ich habe versucht, z.B. Folien und Papier von Großhändlern oder Herstellern zu bekommen und kriege öfters diese Antwort.
Welchen Vorteil hat ein Betrieb, nur an Gewerbe zu liefern und warum ist das auch beim Großhandel so? Ist da irgendwas gesetzlich oder so?
Hallo billy,
Welchen Vorteil hat ein Betrieb, nur an Gewerbe zu liefern und warum ist das auch beim Großhandel so? Ist da irgendwas gesetzlich oder so?
IdR geht es darum, dass Gewährleistung/Garantie ausgeschlossen werden können. Im Fernabsatz kommt dann noch dazu, dass es kein Rückgaberecht gibt.
LG,
CK
IdR geht es darum, dass Gewährleistung/Garantie ausgeschlossen werden können.
Gewerbliche Kunden kriegen keine Gewährleistung??? Was macht denn ein Radioladen, dem ich ein kaputtes Radio zurückgebe (Gewährleistung)? Der will doch die Gewährleistung bei seinem Lieferanten (Großhandel) geltend machen, oder?
Hallo billy,
IdR geht es darum, dass Gewährleistung/Garantie ausgeschlossen werden können.
Gewerbliche Kunden kriegen keine Gewährleistung???
Ich schrieb, dass die Gewährleistung im B2B ausgeschlossen werden kann. Ein Gewährleistungsausschluss muss beweisbar vereinbart werden. Mehr verrät dir sicherlich Google.
LG,
CK
Welchen Vorteil hat ein Betrieb, nur an Gewerbe zu liefern und warum ist das auch beim Großhandel so? Ist da irgendwas gesetzlich oder so?
Großhandel kommt von "große Mengen", nicht "großer Laden". Großhandelspreise sind günstiger, weil es weniger Aufwand macht, eine Palette Papier an einen einzelnen Kunden abzugeben (ein Vorgang, eine Rechnung), als die gleiche Palette Papier an 1000 Kunden (1000 Vorgänge, 1000 Rechnungen).
Hersteller = Im Prinzip das Gleiche, nur noch größere Mengen.
IdR geht es darum, dass Gewährleistung/Garantie ausgeschlossen werden können.
Gewerbliche Kunden kriegen keine Gewährleistung??? Was macht denn ein Radioladen, dem ich ein kaputtes Radio zurückgebe (Gewährleistung)?
Der Radioladen ist nicht Kunde, sondern Händler. Er regelt das für dich mit dem Hersteller, denn der Hersteller ist dir, seinem Endkunden gegenüber zur Gewährleistung verpflichtet, nicht dem Laden. Der Laden ist nur Mittelsmann.
Ein kaputtes Radio kannst du im Übrigen nicht im Laden zurückgeben. So, wie der Hersteller die korrekte Funktion gewährleisten muss, musst du ihm die Chance gegen, diese Pflicht auch zu erfüllen. Das bedeutet erstmal: Reparatur oder Austausch. Das sofortige Zurückgeben im Sinne von Geld zurückbekommen ist im stationären Handel eine freiwillige Leistung.
Bringst du ein defektes Gerät in den Laden, gibt es drei Möglichkeiten:
Tach,
Der Radioladen ist nicht Kunde, sondern Händler. Er regelt das für dich mit dem Hersteller, denn der Hersteller ist dir, seinem Endkunden gegenüber zur Gewährleistung verpflichtet, nicht dem Laden. Der Laden ist nur Mittelsmann.
nein, der Händler ist dem Endkunden zur Gewährleistung verpflichtet, denn er ist der Vertragspartner; der Hersteller hat damit erstmal nichts zu tun. Wie der Händler das mit seinem Händler oder dem Hersteller abwickelt, ist für den Kunden irrelevant.
Ein kaputtes Radio kannst du im Übrigen nicht im Laden zurückgeben. So, wie der Hersteller die korrekte Funktion gewährleisten muss, musst du ihm die Chance gegen, diese Pflicht auch zu erfüllen. Das bedeutet erstmal: Reparatur oder Austausch. Das sofortige Zurückgeben im Sinne von Geld zurückbekommen ist im stationären Handel eine freiwillige Leistung.
Nein, das ist abhängig von der konkreten Situation; beim Kauf von Gegenständen ist allerdings die Nachbeserung üblicherweise der erste nötige Schritt (Ausnahmen regelt § 440 BGB).
Bringst du ein defektes Gerät in den Laden, gibt es drei Möglichkeiten:
- Du bekommst ein neues Gerät im Austausch (vor allem bei billigen Kleingeräten, die keine Reparatur lohnen).
- Das Gerät muss zur Reparatur eingesendet werden (Laden hat keine vom Hersteller anerkannte Werkstatt oder Reparatur zu kompliziert).
- Das Gerät wird vom Radioladen selbst repariert (gegen Kostenerstattung durch den Hersteller natürlich – für solche Garantieerstattungen gibt es seit jeher ein festgelegtes Prozedere zwischen Herstellern und Handwerk).
Die Wahl, ob die Nacherfüllung durch eine Mängelbeseitigung oder durch Neulieferung geschieht, ist erstmal Sache des Käufers ($439 Abs 1 BGB), der Verkäufer kann allerdings bei „unverhältnismäßigen Kosten“ die Neulieferung verweigern. Weitere Möglichkeiten den Mangel aus der Welt zu schaffen, sind übrigens Preisnachlass und Rücktritt vom Vertrag (letzteres allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen).
Parallel dazu gibt es dann noch den Begrif der Garantie, diese ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und der Händler hat wiederum nichts damit zu tun. Die beiden Begriffe werden häufig verwechselt, haben aber komplett unterschiedliche gesetzliche Grundlagen.
mfg
Woodfighter