die verklausulierte "Geheimsprache" in Arbeitszeugnissen ist, auch wenn sie gelegentlich geleugnet wird, immer noch ein heißes Thema.
Die ist nur deshalb ein heißes Thema, weil es unmöglich ist, das Gegenteil zu behaupten, wenn diese Behauptung von vornherein als leugnen, als Lüge abgetan wird.
Für Arbeitgeber ist die ganze Nummer nur lästig. Ein unbedachtes Wort an den falschen Ex-Arbeitnehmer, nicht einmal böse gemeint, und schon wird man vor den Kadi gezerrt. Die Paranoia ist an den Deutungen, die hier gemacht wurden, zu sehen.
Als Arbeitgeber schreibt man da überlicherweise irgendeinen Scheiss rein, der's ungefähr trifft und nicht zu verfänglich ist. Und so sollte auch dieses Zeugnis bewertet werden: Nutzloses Gewäsch.
Wichtig an dem Zeugnis ist nur eines: Der Briefkopf. Wenn mein Chef sich für einen Bewerber interessiert, ruft er nämlich dessen vorigen Chef an.
Ich kenne mich mit den Feinheiten nicht aus, meine aber herauszulesen, dass das nicht wirklich wohlwollend klingt. Zu wenig Superlative.
Mit dieser Begründung kannst du jedes Zeugnis in den Dreck ziehen, noch mehr geht nämlich immer. Das gilt erst recht, wenn du (wie alle anderen, die hier geantwortet haben) schon von vornherein hinter jeder Formulierung verklausulierte Missgunst vermutest – dann kann es nie gut genug sein.
Andersrum kannst du jedes Zeugnis, das von Superlativen nur so strotzt, eben deswegen auch in den Dreck ziehen, denn was soll so eine alberne Lobhudelei? Haut der alte Chef womöglich so auf die Kacke, weil negative Aussagen verboten sind und er sein Missfallen nur durch restlos absurde Superlative ausdrücken kann, nach dem Motto: "Das ist so dummdreistes Honig-ums-Maul-Geschmiere, das kann keiner ernstnehmen"?
Wie man's dreht und wendet: Es ist verkehrt.