Hallo Christian Kruse,
Und umgekehrt, die Zeugnisse, die ich schreiben musste, habe ich dem MA vorgelegt mit der Bitte, ihm nicht genehme Formulierungen umzuschreiben, ich würde das dann unterschreiben.
Im öffentlichen Dienst ist das für dienstliche Beurteilungen auch die richtige Vorgehensweise:
- du kriegst die Beurteilung vorgelesen, kannst gleichzeitig mitlesen, bekommst aber noch nicht die Note
- dann kriegst du deine Note
- hast die Möglichkeit, Dinge ändern, löschen oder hinzufügen zu lassen
Wenn du dann schließlich einverstanden bist, wird so nach zwei, drei Tagen die Beurteilung rechtsgültig.
Bis demnächst
Matthias
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Wenn eine Idee nicht zuerst absurd erscheint, taugt sie nichts. (Albert Einstein)
Wenn eine Idee nicht zuerst absurd erscheint, taugt sie nichts. (Albert Einstein)