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Die aktuelle Rechtsprechung bezieht sich meines Wissens auf Deep Links. Das will der OP aber nicht, sondern will Inhalte aus der Seite scrapen. Damit maskiert man die Herkunft der Daten. Wenn parallel zum Scraping ein Link auf die Quelle angeboten würde, könnte man es VIELLEICHT als GRENZWERTIG akzeptabel ansehen.
Eine Missachtung des ausdrücklich erklärten Willens des Anbieters ist es trotzdem. Warum verbieten die das? Ich gehe mal davon aus, dass die Rechtsabteilung beim DWD schlicht Angst hat, dass eine Verlinkung der Inhalte zu fehlerhaften Informationen führen kann, für die man den DWD dann verantwortlich macht. Wenn z.B. www.deppen-in-deutschland.de einen Link für "Flugwetter von heute" setzt und damit auf das Wetter von vorgestern zeigt, könnte es zu recht turbulentem Sonnenschein kommen, wenn mittlerweile ein Unwetter unterwegs ist. Und die Familien derer, die dann abgestürzt sind, rennen zum DWD und klagen. Und der Chef vom DWD rennt zum Chef seiner Rechtsabteilung und reißt ihm den A... auf. Weshalb der Chef der DWD Rechtsabteilung ein Fan von restriktiven Nutzungsbedingungen ist. Sage keiner, dass passiert nicht. Das ist übliche, verantwortungssparende Politik in Unternehmen.
Rolf