Recht Bilder Wikimedia Commons eigene Homepage
hanns
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Hallo,
für eine eventuell kommerzielle (wg. adsense) homepage möchte ich eine menge bilder (ca. 1.000) von Wikimedia Commons übernehmen. natürlich möchte ich abmahnungen vermeiden.
zur erzeugung des copyrights benutze ich den "Lizenzhinweisgenerator Lizenzhinweise für Bilder aus Wikipedia und Wikimedia Commons". https://lizenzhinweisgenerator.de/
folgende fragen:
Beispiel: Bastian Frank (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kaffeekanne_arzberg_1382.jpg), „Kaffeekanne arzberg 1382“, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode
ich würde dann so ein bild runterladen und/oder
darf ich einfach den dateinnamen ändern? muss ich das irgendwie erwähnen? wie sieht es mit 2,3 und 4 aus? ist das eine neubearbeitung? kann ich das sicherheitshalber erwähnen, auch wenn das keine neubearbeitung sein sollte?
muss ich die bilder irgendwie extra zum download anbieten?
Tach!
darf ich einfach den dateinnamen ändern? muss ich das irgendwie erwähnen?
Das muss im Text der Lizenz stehen.
wie sieht es mit 2,3 und 4 aus? ist das eine neubearbeitung?
Vermutlich entsteht dadurch kein neues Werk, weil diese Bearbeitungen sehr einfache technische Vorgänge sind und keine künstlerischen Fähigkeiten voraussetzen.
kann ich das sicherheitshalber erwähnen, auch wenn das keine neubearbeitung sein sollte?
Weswegen?
muss ich die bilder irgendwie extra zum download anbieten?
Auch das muss der Text der Lizenz klären. Abgesehen davon: jeder, der die Bilder sehen möchte, muss sie herunterladen, auch wenn der Browser das von selbst macht.
dedlfix.
ich habe mehrere internetseiten durchforstet.
beispielsweise steht in den cc-lizenzen (nur um die geht es mir) nichts über den dateinamen.
ein bildausschnitt ist mehrfach als eine zu kennzeichnende bearbeitung genannt worden.
im übrigen sind die meisten lichtbilder keine lichtbildwerke, gleichwohl ist fast jedes foto geschützt
Tach!
beispielsweise steht in den cc-lizenzen (nur um die geht es mir) nichts über den dateinamen.
Also für mich sind die beiden ersten Sätze (Share, Adapt) von CC BY-SA 3.0, die du erwähnt hast, eindeutig genug. Außerdem gehört für mich ein Dateiname ebenso wie Speicherformen nicht unbedingt zum "material" sondern lediglich zu den Begleitumständen seiner physischen Aufbewahrung.
ein bildausschnitt ist mehrfach als eine zu kennzeichnende bearbeitung genannt worden.
Wenn Bearbeitungen als nennenspflichtig aufgeführt sind, dann wirst du das aus lizenztechnischen Gründen machen müssen. Davon unbeeinflusst ist, ob du damit ein neues Werk schaffst. Dein Wort "Neubearbeitung" ergibt irgendwie keinen wirklichen Sinn, so dass ich annahm, du meinst die Erschaffung eines neuen Werkes damit. Wenn das gemeint ist, dazu gibt es Rechtssprechung in der Form, dass eine geringfügige Bearbeitung kein neues Werk entstehen lässt, sondern weiterhin eine Kopie des Originals bleibt. Für ein neues Werk bedarf es einer gewissen Schöpfungshöhe.
Das ist Gedächtniswissen, das nicht unbedingt mit der aktuellen Rechtslage übereinstimmen muss. Für rechtsverbindliche Antworten ist ein Forum weder da noch berechtigt.
dedlfix.
ein bildausschnitt ist mehrfach als eine zu kennzeichnende bearbeitung genannt worden.
Wenn Bearbeitungen als nennenspflichtig aufgeführt sind, dann wirst du das aus lizenztechnischen Gründen machen müssen. Davon unbeeinflusst ist, ob du damit ein neues Werk schaffst.
Genau so ist es. Der Grund ist, dass eine Bearbeitung im Sinne eines Ausschnittes aus einem Bildnis regelmäßig kein neues Werk ist, aber das Werk und womöglich die Aussage des Werkes eines Urhebers konterkariert. Da der Urheber das SO nicht veröffentlichen oder weitergeben wollte (und auch nicht hat) dient hier die Pflicht zur Kennzeichnung der Veränderung einzig dem Schutz des Urhebers davor, als Urheber eines verschandelten Werkes genannt zu werden.
Rechtsicherheit hat man damit auch nicht. Ich kann auch geklaute Bilder als meine ausgeben und unter einer Freien-Lizenz verbreiten. Genauso kann ich eine freie Lizenz später widerrufen und zurück ziehen.
Das Problem, im Urheberrecht haben wir eine Beweislastumkehr. Du muss dem Urheber beweisen, das er dir die Genehmigung erteilt hat.
Tach!
Genauso kann ich eine freie Lizenz später widerrufen und zurück ziehen.
Das wäre bei CC-BY-SA 3.0 gegen den Lizenztext. Man darf ihre wesentlichen Punkte nicht zurückziehen, solange du dich an die Lizenzbedingungen hältst: The licensor cannot revoke these freedoms as long as you follow the license terms.
dedlfix.
Genauso kann ich eine freie Lizenz später widerrufen und zurück ziehen.
Das wäre bei CC-BY-SA 3.0 gegen den Lizenztext.
Nicht nur. Jede Lizenz ist ein Vertrag und der Spezialfall "zeitlich nicht begrenzter Lizenzvertrag" ist, jedenfalls so lange der Partner ihn nicht verletzt, unkündbar. Zudem ergibt sich aus allen freien Lizenzen das zeitlich und auch sonst unlimitierte Recht, teilweise sogar die Pflicht, der Weitergabe des Werks in bearbeiteten und unbearbeiteten Fassungen unter der gleichen Lizenz und damit der Weiterlizenzierung an Dritte. Würde also X sein Werk an A lizenzieren und A an B weiter lizenzieren, dann könnte, falls der X die Lizenz widerruft, der B an den A lizenzieren und die "Rücknahme" wäre völlig für die Katz.
Der X kann allenfalls damit aufhören, das Werk selbst unter einer freien Lizenz zu verbreiten. Weil sowas wenig Sinn macht werden allenfalls neue Versionen des Werks unter unfreie Lizenzen gestellt. Der Urheber darf das, jedenfalls so lange er damit keine Rechte Dritter verletzt (z.B. aus der GPL).
So kann Oracle z.B. die Forks von OpenOffice ( -> LibreOffice ) und MySQL ( -> MariaDB ) nicht verhindern.
Hint:
Grube ist weg, die Bahn hat keinen Chef - aber die Züge fahren ungewöhnlich pünktlich. Ohne Chef gehts also besser?