Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Paragraph aus dem Loyalitätsvertrag eines Recruiters:
"Die Parteien sind sich darüber einig, dass durch Abschluss dieser Vereinbarung zwischen XXX und dem Auftragnehmer ein besonderes Vertrauensverhältnis begründet wird, weil der Auftragnehmer in streng vertrauliche Geschäftsverbindungen und Kundeninteressen der XXX eingeweiht wird. Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Dauer von 12 Monaten nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung kein Vertragsverhältnis (auf eigene Rechnung oder durch Dritte) bei dem Fachbereich des Kunden einzugehen, welches die Übernahme des von XXX vorgestellten Projektes und daraus resultierende Folgeprojekte zum Inhalt hat."
Das Projekt hat eine Laufzeit von 6 Monaten, mit Option auf Verlängerung.
Nun habe ich u.a. folgende Seiten gefunden:
- https://www.advocatio.de/news/1491817372.html
- http://www.arbeitsrecht-wettbewerbsverbot.de/karenzentschaedigung.html
- https://www.computerwoche.de/a/umgang-mit-kundenschutzklauseln,2551030
- http://www.juliagertz.de/kundenschutzklauseln.html
Dort wird erwähnt, dass dies wegen der fehlenden Karenzentschädigung eine unzulässige Kundenschutzklausel darstelle, und man daher den Paragraphen entfernen lassen kann/sollte:
"Bitte streichen Sie § XY, da die Kundenschutzklausel ohne Karenzentschädigung unwirksam ist (siehe OLG Dresden, 13.09.2011 - Az. 5 U 236/11 und BGH, 10.04.2003 - Az. III ZR 196/02)."
Habe ich das nun richtig verstanden bzw. kann hier einer vielleicht mal seine Meinung dazu kund tun?
Vielen Dank, Martin