Der Buchhalter: Spiele-Klassiker klonen

Moin,

der Einstieg in Spiele-Programmierung wird häufig anhand konkreter Beispiele, wie zum Beispiel dem Nachbauen von Pong oder Breakout durchgeführt. Die fertigen Spiele können i. d. R. heruntergeladen oder online gespielt werden. Ein mal habe ich sogar gesehen, dass jemand seine Ergebnisse in einem App-Store angeboten hat.

Wie ist denn die rechtliche Lage in dieser Situation? Ist es erlaubt, nur geduldet, oder leben die Tutorial-Anbieter in ständiger Abmahn-Angst? Ich bin nur neugierig und mir reicht eine oberflächliche Erklärung. Ich möchte nicht die gesamte Rechtslage recherchieren/verstehen. Aber ich finde anscheinend nicht die richtigen Suchbegriffe.

Hat jemand von Informationen zu dem Thema, oder eine Idee wo ich solche Infos finden kann?

Gruß der Buchhalter

  1. Hello,

    Wie ist denn die rechtliche Lage in dieser Situation? Ist es erlaubt, nur geduldet, oder leben die Tutorial-Anbieter in ständiger Abmahn-Angst? Ich bin nur neugierig und mir reicht eine oberflächliche Erklärung. Ich möchte nicht die gesamte Rechtslage recherchieren/verstehen. Aber ich finde anscheinend nicht die richtigen Suchbegriffe.

    Das hängt vom Rechtssystem ab, in dem Du dich bewegst. In DE zählt das Urheberrecht. Sehr grob gesagt: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers ist Schluss mit Schutz. In Frankreich und USA gelten andere Regeln. AUßerdem muss man dazu die internationalen Lizenz- und Markerechtsabkommen beachten; die sagen noch wieder 'was anderes.

    Ein "Mühle" oder "Monopoli" in der Grundlage nachzubauen hätte ich überhaupt keine Bedenken. Bei "Vier gewinnt" wäre ich mir da schon nicht mehr sicher. Habe ich mal in Turbo-Pascal als EXE nachbaut und glücklicherweise keinen Ärger bekommen.

    Liebe Grüße
    Tom S.

    --
    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
    1. Hallo

      Ein "Mühle" oder "Monopoli" in der Grundlage nachzubauen hätte ich überhaupt keine Bedenken.

      Das Spielkonzept von Mühle sollte alt genug sein, um irgendwelche Schutzfristen nicht zu berühren. Bei Monopoly wäre ich mir da nicht so sicher. Das Spiel wurde laut Wikipedia 1904 von Elisabeth Magie Phillips erfunden. Diese ist „aber erst“ 1948 gestorben.

      Tschö, Auge

      --
      Wenn man ausreichende Vorsichtsmaßnahmen trifft, muss man keine Vorsichtsmaßnahmen mehr treffen.
      Toller Dampf voraus von Terry Pratchett
      1. Hello,

        Ein "Mühle" oder "Monopoli" in der Grundlage nachzubauen hätte ich überhaupt keine Bedenken.

        Das Spielkonzept von Mühle sollte alt genug sein, um irgendwelche Schutzfristen nicht zu berühren. Bei Monopoly wäre ich mir da nicht so sicher. Das Spiel wurde laut Wikipedia 1904 von Elisabeth Magie Phillips erfunden. Diese ist „aber erst“ 1948 gestorben.

        Da gab es noch eine ältere Version von Monopoly, auf der das obige Remake (Landlords Game) beruht. Ich habe da neulich erst eine Sendung gesehen, kann mich aber nicht mehr genau erinnern, wie das hieß. War aber schon über 140 Jahre alt.

        Unabhängig davon: zählt da jetzt deutsches oder amerikanisches Urheberrecht/Copyright/Patentrecht?

        Liebe Grüße
        Tom S.

        --
        Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
        1. Ok, nehmen wir an, dass ursprüngliche Spielprinzip ist eindeutig nicht mehr geschützt. Das gibt mir doch noch lange nicht das Recht, ein Monopoly mit den bekannten Straßennamen usw. herauszubringen. Ich hatte aber den Eindruck, die Tutorial-Ersteller haben kein Problem damit.

          Und ähnlich sollte es doch auch mit z. B. Tetris sein. Tetris basiert auf einem Spielprinzip, dass vermutlich nicht mehr geschützt ist. Aber das Computerspiel Tetris wird doch noch heute von Nintendo vertrieben. Also kann ich doch nicht einfach Tetris programmieren und in einem App-Store anbieten.

          Und noch ein interessanter Aspekt: aus heutiger Sicht würde Pong wohl nicht mal die nötige Schöpfungshöhe für ein Schutzrecht erreichen, oder seht ihr das anders? Da stellt sich doch die Frage, inwiefern ein Code, der gar nicht die Schöpfungshöhe erreicht, eine Verletzung von schützenswertem Material darstellen kann?

          1. Hello,

            Und noch ein interessanter Aspekt: aus heutiger Sicht würde Pong wohl nicht mal die nötige Schöpfungshöhe für ein Schutzrecht erreichen, oder seht ihr das anders? Da stellt sich doch die Frage, inwiefern ein Code, der gar nicht die Schöpfungshöhe erreicht, eine Verletzung von schützenswertem Material darstellen kann?

            Das ist eine spannende Frage. Welches Recht und welche Einschätzung der Schöpfungshöhe zählt? I.d.R. sind es doch diejenigen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, zumindest, wenn der zuständige Anwalt noch alle Latten am Zaun hat.

            Als Goodyear das Gummi erfunden hat, war das etwas Großartiges. Heute sind die Chemie, die Technik und das Wissen so weit, dass man derartige "Erfindungen" mit Links erledigen würde.

            Liebe Grüße
            Tom S.

            --
            Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
            1. Als Goodyear das Gummi erfunden hat, war das etwas Großartiges. Heute sind die Chemie, die Technik und das Wissen so weit, dass man derartige "Erfindungen" mit Links erledigen würde.

              Vielleicht sind Patent-Schutzfristen genau deswegen so viel kürzer, als die Urheber-Schutzfristen. Ich habe tatsächlich schon überlegt, ob die Rechte an Pong z. B. nur ein Patent auf den Spielautomaten sind/waren und das eigentliche Spielprinzip gar nicht weiter geschützt ist. Aber diese Erklärung würde schon nicht mehr für Tetris gelten können.

              Gruß der Buchhalter

              1. Servus!

                Vielleicht sind Patent-Schutzfristen genau deswegen so viel kürzer, als die Urheber-Schutzfristen. Ich habe tatsächlich schon überlegt, ob die Rechte an Pong z. B. nur ein Patent auf den Spielautomaten sind/waren und das eigentliche Spielprinzip gar nicht weiter geschützt ist. Aber diese Erklärung würde schon nicht mehr für Tetris gelten können.

                Ich habe jetzt extra mein Tablet angeworfen. Die 2 Tetris-Varianten, die ich dort hab, heißen beide Block-Puzzle und sind eben leicht anders als das Original. Wsl. reicht das schon.

                Der Markt für geklaute Grafiken ist wohl auch größer als der für nachgemachte Spiele, obwohl wir mit diesem Thread evtl. einige Abmahnanwälte aufmerksam gemacht haben 😉

                Herzliche Grüße

                Matthias Scharwies

                --
                Es gibt viel zu tun: ToDo-Liste
                1. Es ist ja bald Ostern,

                  vielleicht aufersteht der eine ja, der hir früher immer mitgelesen hat...

                  LG
                  RR