Hello,
Es betrifft ohnehin nur Endverbraucher oder Kleinunternehmer, weil die keine Vorsteuer ziehen dürfen.
Na eben das stimmt ja nicht. Es betrifft die komplette Kette. Einmal, weil jeder ja korrekte Rechnungen ausstellen muß, andererseits hast Du ja selber weiter oben das Beispiel des Zahlungsausfalls gegeben. 😉
Damit meinte ich, dass nur Endverbraucher und Kleinunternehmer nach §19 UStG einen wirtschaftlichen Schaden oder Vorteil davon haben können, wenn man Berchenungen einfach verschieben würde. Angenommen, die Regierung beschließt eine USt-Erhöhung auf 22% zu 01. Jan. 2018, dann wäre es für den privaten Hausbesitzer günstiger, sein Dach noch vor dem 31. Dez. 2017 decken zu lassen. Hier möchte das Finanzamt aber wissen, welche Leistungen zum geringeren USt-Satz aber wirklich auch erbracht waren. Abgrenzung. Und da kommst Du und schreibst zwei Rechnungen und belegst diese durch Lieferscheine, (Teil-)Abnahmeberichte usw.
Das wird also eher eine Sache der passenden Vertragsgestaltung sein, ob diese Teilrechnungen vorgesehen sind.
Liebe Grüße
Tom S.
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.