Tach!
Wenn ich das richtig sehe, regelt das für die jüngsten allgemeinen und speziellen Änderungen der §27 UStG, und der ist nicht gerade kurz. Für zukünftige Änderungen wird das eine Gesetzesanpassung neu regeln müssen.
Da bin ich gar nicht sicher. Ich glaube, dass das UstG (hier insb. §1UstG (event. mit UStDV) ausreichend sind.
Meine eigentliche Aussage sollte sein, dass du nicht konkret wissen kannst, was in Zukunft beschlossen werden wird. Ich würde das programmtechnisch lediglich allgemeingültig umzusetzen versuchen. Der Steuersatz kommt in einen Konfigurationsparameter, den sich der Anwender zum Änderungstag anpassen kann. Dieser Wert wird als Default genommen. Zudem kann der Anwender ihn individuell mit jeder Rechnung beziehungsweise jedem Rechnungsposten ändern. Am Ende ist er der Steuerschuldner und muss selbst wissen, was in seinem Tätigkeitsfeld Phase ist. Ich würde ihm da keine strikten Vorgaben machen, sondern die Freiheit lassen und nur bestmöglich unterstützen. Und dann würde ich die ganze Geschichte nicht nur auf zwei Steuersätze beschränken, sondern beliebig viele vorsehen. Anderenorts gibt es beispielsweise auch noch Luxussteuer.
dedlfix.