Hi Tom,
Die fällt mit Rechnungsstellung an. Die Rechnungsstellung muss zeitnah erfolgen, wobei die Praxis bis zu sechs Monate nach erfolgter Leistung zulässt, aber nicht vor erfolgter Leistung. Darum sprach ich ja das erforderliche Lieferschein- und Berichtswesen an.
Bist Du da sicher? Bsp: Ich decke Dein Dach am 31.12.2017, ab 01.01.2018 sollen 20% Mwst. gelten. Ich erstelle die Rechnung am 02.01.2018. Ich würde 19% Mwst berechnen.
Und Du an meiner Stelle? 20% Mwst?
L.