Hi Tom,
Ist das so schwer? Ich habe doch gar nichts über die Höhe gesagt, sondern nur, wann die Schuld beginnt. Und die Fälligkeit der Rechnung ist noch eine ganz andere Sache (siehe Autokonzern).
Ok, Mißverständniss also. Mich interessiert aber das Verhältnis FA zu Firma eher wenig. Mich interessiert ausschließlich die Höhe des MwsT-Satzes. Und da sind wir also einer Meinung.
Da Du aber eine Abgrenzung der Leistung vornehmen musst/kannst, berechnsest Du 19%. Für alle Leistungen, die nach der Erhöhung erbracht werden, muss der neue Steuersatz angesetzt werden.
So siehts aus.
Gruß, L.