Hallo,
Die Wikipedia dazu: „Das Recht auf Vergessenwerden … umfasst einerseits, dass eine betroffene Person das Recht hat, das Löschen aller sie betreffenden Daten zu fordern, wenn die Gründe für die Datenspeicherung entfallen. Darüber hinaus muss aber auch der Verarbeiter selbst aktiv die Daten löschen, wenn es keinen Grund mehr für eine Speicherung und Verarbeitung gibt.“
Kann man sich IMHO selbst beantworten. Ist es beispielsweise sinnvoll und nötig, von jemandem, der sich seit drölf Jahren nicht mehr angemeldet hat, denAccount mit den personenbezogenen Daten noch vorzuhalten?
Ich finde, hier sollte eine Obergrenze von z.B. einem Jahr genutzt werden, um Accounts automatisch zu löschen.
Wer danach wieder mitmachen möchte, muss sich halt neu registrieren.
was die Frage aufwirft: wie soll das selfhtml-Forum mit angemeldeten Benutzern umgehen, die sich „schon ewig“ nicht mehr eingeloggt haben?
Gruß
Jürgen