Hallo
Bleibt der Punkt a) „Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.“. Ein Account, so angelegt, besteht und es gibt, wie ja schon mehrfach geschrieben wurde, keinen gesetzlichen Grund, ihn zeitlich zu begrenzen. Soweit es um die zum Betrieb des Accounts nötigen Daten geht, sind diese Daten also notwendig, solange der Account besteht. Andere Daten müssen mindestens auf Verlangen, können in vielen Systemen aber auch vom Accountinhaber selbst gelöscht werden.
Da bin ich generell anderer Meinung: Ein Account ist kein Selbstzweck, sondern ein Instrument. Fehlt dem Account der Mehrwert, der ihn legitimiert, dann besteht auch kein Grund, ihn aufrecht zu erhalten.
Wer entscheidet das? Der Accountinhaber für sich oder jemand anderes (der Dienstbetreiber) für ihn? Wenn der Dienstbetreiber von vornherein klarstellt, dass ein nicht genutzter Account verfällt, ist das in Ordnung. Jeder kann sich dafür oder dagegen entscheiden, einen solchen zeitlich begrenzten Account zu erzeugen. Ansonsten gehe ich davon aus, dass der Account dauerhaft bestehen bleibt, bis ich als Accountinhaber diesen lösche oder der Dienst seinen Dienst einstellt.
Tschö, Auge
Wenn man ausreichende Vorsichtsmaßnahmen trifft, muss man keine Vorsichtsmaßnahmen mehr treffen.
Toller Dampf voraus von Terry Pratchett