Hallo
Zitat aus dem Artikel 17 der DSGVO:
konkret heißt der Satz "Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:"
Da wäre spitzfindigerweise erstmal zu klären, wie das Wörtchen "und" zu deuten ist. Ist es ein logisches Und, dass beide Bedingungen wahr sein müssen, oder ist es als "außerdem" zu interpretieren?
Darüber bin ich auch gestolpert. 😀
Da einige der „folgenden Gründe“ so formuliert sind, dass eine Intervention der betroffenen Person nicht notwendig erscheint, würde ich als juristischer Laie zu „außerdem“ tendieren.
Tschö, Auge
Wenn man ausreichende Vorsichtsmaßnahmen trifft, muss man keine Vorsichtsmaßnahmen mehr treffen.
Toller Dampf voraus von Terry Pratchett