hallo
Bleibt der Punkt a) „Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.“. Ein Account, so angelegt, besteht und es gibt, wie ja schon mehrfach geschrieben wurde, keinen gesetzlichen Grund, ihn zeitlich zu begrenzen. Soweit es um die zum Betrieb des Accounts nötigen Daten geht, sind diese Daten also notwendig, solange der Account besteht. Andere Daten müssen mindestens auf Verlangen, können in vielen Systemen aber auch vom Accountinhaber selbst gelöscht werden.
Da bin ich generell anderer Meinung: Ein Account ist kein Selbstzweck, sondern ein Instrument. Fehlt dem Account der Mehrwert, der ihn legitimiert, dann besteht auch kein Grund, ihn aufrecht zu erhalten.