Hallo beatovich,
Die Idee dass es zu jedem Account einen entsprechenden User gäbe, der noch in der Lage ist, den Account mit den implementierten Mitteln zu bedienen, ist von dir still vorausgesetzt. Diese Annahme ist aber falsch.
Möglich. Aber Erbschaft, Vormundschaft und ähnliche Konstrukte sind nicht Aufgabe des Betreibers, sondern des Vererbenden, der Erben, des Vormunds usw. Wenn du ein Zeitschriftenabo eines Verstorbenen nicht mit dem Hinweis kündigst, dass der Vertragspartner verstorben sei, bucht der weiterhin den Abo-Betrag ab.
LG,
CK