Hej pl,
Also wenn es um Texte geht, die bereit gestellt werden müssen, so wie AGBs bei einem Bestellvorgang. Bei einem normalen Kontakt-Formular ist das natürlich nicht nötig oder sogar schädlich.
Was heißt > normales Kontakt-Formular?
Entweder liegen legitime Gründe vor, persönliche Daten erheben zu dürfen oder nicht!
Hör dir mal den verlinkten Podcast eines Rechtsanwaltes an. Der weiß, wovon er spricht.
Ein Kontaktformular ist ein Angebot, darüber mit dem Seitenbetreiber in Kontakt zu treten. Das kann eine Mitteilung sein, die man loswerden möchte, ohne dass man ein E-Mail-Adresse oder den echten Namen angeben muss.
Oder man erwartet eine Antwort und wünscht sich einen gegenseitigen Kontakt. Dann gibt man freiwillig seine E-Mail-Adresse an, um erreichbar zu sein.
Durch die freiwillige Angabe stimmt man auch ein, dass der Empfänger diese Adresse nutzen darf, um zu Antworten. Der Zweck ist also klar. So lange die E-Mail-Adresse nich weitergegeben wird, ist das - wie bisher - unproblematisch. Jeder darf nach wie vor seine Kontakte auf dem eigenen Rechner abspeichern.
Im wesentlichsten haben sich die Hinweispflichten geändert, nicht die Pflichten bei der Erhebung und Speicherung von Daten.
Marc