Hallo
Ich fände es demnach einfacher, wenn nur diejenigen eine Datenschutzverordnung in ihre Seite aufnehmen müßten, die Daten speicher, Cookies setzen, Tracking machen, usw.
Dazu gehören auch Daten, die zumindest personenbeziehbar sind und darüber hat der Websitebetreiber den Besucher zu informieren.
Wie genau ist die IP, die mein Request sendet, auf meine Person beziehbar? Weisst du es?
Man lasse den eigenen Anwalt beim ISP mit einem für diesen nachvollziehbaren Anliegen nachfragen.
Davon ab definiere nicht ich, welche Daten persönliche Daten oder personenbeziehbare Daten sind. Das machen Gesetzgeber und Gerichte. Die haben zumindest in Deutschland – ja ja, ich weiß, du lebst nicht dort, viele andere hier aber schon – mehrfach beschieden, die IP sei ein zumindest personenbeziehbares Datum.
Die eigene Auslegung, dass noch einige Hürden davor stehen, aus der IP die sie zum Zeitpunkt X benutzende oder benutzt habende Person abzuleiten, nutzt mir geradezu nichts.
Tschö, Auge
Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
Kleine freie Männer von Terry Pratchett