hallo
Wovon faselst du da?
Eben ging es noch darum, auf welche Art die IP eines Besuchers ein personenbeziehbares Datum ist. Wie kommst du nun zu einem Login, bei dem mir mein Hostingprovider eine Datenschutzerklärung vorblendet?
Nicht Hostingprovider. Ich rede von deinem Internetanbieter, dem Verursacher des sogenannten personenbeziehbaren Datums IP.
Ich kann in den Logfiles meines Hostingproviders die IP-Adressen der Besucher meiner Seite sehen. Ich werde beim Eigner der IP wohl nicht erfahren, wer sich zu Zeitpunkt X hinter dieser IP verbirgt.
Das nennt man eben Dateneinsichtsschutz.
Da die Realität aber zeigt, dass Anwälte, die ein Interesse vorbringen, das hingegen regelmäßig können, gehe ich davon aus, dass ich die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen müsste, um an die gewünschte Information zu gelangen.
Also illegale Dateneisicht bleibt illegal und die juristische Verwendbarkeit solcher Daten ist fraglich.
Hätte ich die Information, wer zum Zeitpunkt X die IP Y benutzte, wäre diese IP sehr wohl personenbeziebar.
Hast du aber nicht, und auch ein Anwalt darf dir dabei nicht helfen.
Aber meiner Meinung nacht steht ein Internetprovider ebenso unter der DSGVO und hätte damit dir zu erklären:
Wie weit geht sein Datenschutz? Wie lange wird er Daten schützen, wann wird er sie zerstören, Wie oft wird er die IP rotieren, und welche Rückschlüsse bestehen zwischen der Verbindungsip und der Internetip.
Es ist Sache des Providers, hier Auskunft zu geben. Ich kann als einzelner Webdienstleister keine Aussagen machen über eine einzelne IP.
Ich stehe nur ebenso unter der Pflicht anzugeben, inwiefern ich Daten schütze und zerstöre.
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