Hallo @Karl Heinz,
Folgende Dinge müssen beachtet werden:
[…]
- Ggf. Löschung von Altdaten
Meine persönliche Meinung:
- [Dieser] Punkt […] ist meines Erachtens am wenigsten wichtig, da bei einer korrekten Umsetzung der Punkte oben keiner nachweisen kann, das historisch bedingt noch IP Adressen existieren, die nicht verschlüsselt sind.
Du hast diesen Punkt falsch verstanden: Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung hat ein Nutzer das Recht auf Vergessenwerden und kann das Löschen von Altdaten verlangen. Das muss sauber dokumentiert und berichtet werden.
Viele Grüße
Robert