Hallo @Julius,
Nein. Es geht beim Leistungsschutzrecht darum, dass das Verlinken mit einem kleinen Textausschnitt, gar der Überschrift des Artikels unter bestimmten Umständen dem Verlag zu vergüten ist.
Genau. Dem Verlag.
Und sie verkaufen es als Wohltat für Journalisten, vergessen aber anscheinend unabhängige Journalisten und Blogger.
Viele Journalisten sind nicht fest angestellt. Und selbst die, die fest angestellt sind, haben selbst vom LSR nichts. Die einzigen Profiteure sind große Verlage und große Suchmaschinen bzw. Aggregatoren.
Viele Grüße
Robert