Hallo pl,
Die zweite Sache betrifft die Exklusivnutzung. Ich verstehe das so, daß ein Autor sein Manuskript in Zukunft nicht mehr an mehrere Verlage verkaufen darf sondern nur noch an einen Verlag der damit automatisch die Exklusivrechte erwirbt während der Autor sein Recht abtritt.
Nein. Es geht beim Leistungsschutzrecht darum, dass das Verlinken mit einem kleinen Textausschnitt, gar der Überschrift des Artikels unter bestimmten Umständen dem Verlag zu vergüten ist.
Genau. Dem Verlag.
Und sie verkaufen es als Wohltat für Journalisten, vergessen aber anscheinend unabhängige Journalisten und Blogger.
Gruß
Julius