hallo
Nein. Es geht beim Leistungsschutzrecht darum, dass das Verlinken mit einem kleinen Textausschnitt, gar der Überschrift des Artikels unter bestimmten Umständen dem Verlag zu vergüten ist.
Ich frage mich wie Google News darauf reagieren wird, wenn es heisst: Indexierung nur noch gegen Geld!
Meine Einschätzung ist, wer für Werbung für das eigene Angebot Geld verlangt statt anbietet, wird das Werbefenster schnell von anderen Inhalten gefüllt finden.
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