beatovich: deutscher Begirff für 3rd party content

Beitrag lesen

Ich suche einen deutschen Begriff für "3rd party content", den ich dann für einen Glossar-Artikel hernehmen könnte.

3rd-Party (der Begriff Dritte) ist von juristischem Belang. Man sollte den Begriff nicht gedankelos verwenden oder übersetzen.

Als Beispiel:

Ein offenes WLAN mag auch anderen zur Verfügung stehen. Das Gesetz unterscheidet aber Selbst, von nahestehenden und dann sogenannt Dritten.

Um hier nicht in juristische Fettnäpchen zu treten, sollte man schlicht die Begriffe Fremd-Inhalt (für Inhaberrechte) oder Fremd-Domain (http-Kontext) verwenden.

--
Neu im Forum! Signaturen kann man ausblenden!